Weiterbildung Lehrberechtigung Sekundarstufe I Kanton Thurgau
Anmeldung Weiterbildung Lehrberechtigung Sek I
Zulassung
Zugelassen sind Thurgauer Lehrpersonen, die über ein Lehrdiplom für Primarschulen verfügen und bei Beginn der Weiterbildung bereits seit mindestens drei Jahren auf der Zielstufe tätig sind. Zulassungsinstanz ist das Amt für Volksschule.
Lehrberechtigung
Die Lehrberechtigung gilt ausschliesslich für die Sekundarstufe I im Kanton Thurgau.
Umfang
Der Umfang entspricht 45 Punkten gemäss European Credit Transfer System (ECTS), d.h. 1350 Arbeitsstunden.
Die Weiterbildung kann berufsbegleitend, je nach individueller Situation innerhalb von zwei oder drei Jahren, absolviert werden. Die Pensenreduktion beträgt dabei 20 - 30%.
Inhaltlicher Aufbau
Schwerpunkte bilden die lehrplanorientierte Fachvertiefung, sowie die Erweiterung der fachdidaktischen Kenntnisse und der stufenspezifischen Kompetenzen. Dabei werden die Erfahrungen der Teilnehmer gezielt mit einbezogen. Verschiedene Fach- / Wahlfachbereiche ermöglichen eine gewisse individuelle Auswahlmöglichkeit.
Die Weiterbildung wird nach erwachsenendidaktischen Konzepten, mit obligatorischen Präsenzteilen und einem hohen Anteil an selbstgesteuertem Lernen durchgeführt.
Die Gliederung entspricht den drei Blöcken
A | Fachliche und fachdidaktische Vertiefung |
B | Fachliche Vertiefung, Erweiterung erziehungswissenschaftlicher und |
C | Praxisbezogene Abschlussarbeit |
Präsenzzeiten
Die obligatorischen Präsenzveranstaltungen der Blöcke A und B finden während zwei Jahren jeweils am Freitag an der Pädagogischen Hoch-
schule Thurgau statt. Diese decken rund die Hälfte des Gesamt-
aufwandes ab. Zum Präsenzteil gehören zudem drei Blockwochen, die in den Schulferien durchgeführt werden.
Finanzielle Unterstützung
Die Weiterbildung ist kostenlos für Lehrpersonen des Kantons Thurgau. Es besteht die Möglichkeit, nach Absprache mit der Schulgemeinde, die Weiterbildung im vorgegebenen Rahmen ohne Lohnreduktion zu absolvieren. In diesem Fall erfolgt die Mitfinanzierung indirekt durch einen zeitlich begrenzten Verzicht auf die Besoldungserhöhung. Die Abwicklung wird mit einer Vereinbarung zwischen den Teilnehmern und der Schulgemeinde geregelt.
Zertifizierung
Das Departement für Erziehung und Kultur erteilt mit dem Abschluss die kantonale Lehrberechtigung für die Sekundarstufe 1. Für die Inhaber des Abschlusszertifikats gelten in der Folge die kantonalen Rahmen-
bedingungen für Sekundarlehrpersonen mit Einreihung in Lohnband 6. Die Pädagogische Hochschule Thurgau bestätigt die erfolgreiche Absolvierung mit einem Weiterbildungszertifikat.
Zeitplan 2010-2014
| Termin / Zeitraum | Bemerkungen / durchführende Stelle |
Informationsveranstaltung | 25. August 2010, 19 Uhr Aula Neubau, Kantonsschule Frauenfeld | Amt für Volksschule |
Orientierungsgespräche | August bis Oktober 2010 | Möglichkeit für individuelle Beratungsgespräche beim Projektleiter |
Beginn Anmeldeverfahren | 25. August 2010 |
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Anmeldeschluss | 29. Oktober 2010 |
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Zulassungsentscheid | bis Mitte Dezember 2010 | Amt für Volksschule |
Aufnahmegespräche | Dezember 2010 bis Februar 2011 | Projektleiter |
Vorbereitungsaufgaben | ab März 2011 | Erstellen des Portfolios durch die Teilnehmenden |
Start der Weiterbildung | Ende August 2011 | PHTG |
Abschluss der Weiterbildung | Juni 2013 | bei 2 Jahresturnus |
| Juni 2014 | bei 3 Jahresturnus |
Zertifizierung | Juni 2014 | für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer |

