Pädagogische Hochschule Thurgau

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Ausgleichsmassnahmen für Lehrkräfte mit deutschem Lehrdiplom oder einem Lehrdiplom aus einem anderen EU-Land

Die PHTG ist eine jener Pädagogischen Hochschulen, die mit der  Schweizerischen Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) eine Vereinbarung über die Durchführung von Ausgleichsmassnahmen für ausländische Lehrkräfte abgeschlossen hat.
Inhaberinnen und Inhaber von ausländischen Lehrdiplomen für die Vorschul- und Primarstufe können nach Antragstellung bei der  EDK durch die Absolvierung von Ausgleichsmassnahmen an der PHTG eine schweizerische Anerkennung des Diploms erwerben.

Wahlmöglichkeiten

Grundsätzlich kann zwischen zwei Ausgleichsmassnahmen gewählt werden:

  • Anpassungslehrgang (Absolvierung von Ausbildungsmodulen und Erwerb der von der EDK verlangten ECTS-Punkte an der PHTG)
  • Eignungsprüfung (dreiwöchiges Praktikum mit anschliessender Prüfung)
Vorgehen
  1. Gesuch um Anerkennung des Lehrdiploms an die EDK: Brigitte Eicher, EDK, Haus der Kantone, Speichergasse 6, Postfach 660, 3000 Bern 7, Telefon: +41 (0)31 309 51 31;  www.edk.ch
  2. Kontaktaufnahme mit einer PH der eigenen Wahl und Festlegung der konkreten Ausgleichsmassnahmen in einem Gespräch (Zuständig an der PHTG: Matthias Begemann, Kontaktadresse siehe unten)
  3. Abschluss einer Ausbildungsvereinbarung
  4. Absolvieren der Massnahmen und Abgabe einer Bestätigung durch die PHTG
  5. Anerkennung des Lehrdiploms durch die EDK
Kosten

Die Kosten sind abhängig vom Umfang der zu leistenden Ausgleichsmassnahmen und sind für alle Pädagogischen Hochschulen einheitlich geregelt:
Sie betragen im Normalfall CHF 450.– pro ECTS-Punkt, der im Rahmen der Ausgleichsmassnahmen zu erbringen ist. Für ein fehlendes Fach, welches Studienleistungen zwischen 6 bis 8 ECTS-Punkte erfordert, müssen dementsprechend mit Kosten zwischen CHF 2700.– und CHF 3600.– gerechnet werden. In einigen Fällen gelten Pauschalen, so ist z. B. für das Kompensieren eines unzureichenden Niveaus der Grundausbildung ein Betrag von CHF 4500.– festgesetzt worden.
Für die Abklärung im Zusammenhang mit der Festlegung der Ausgleichsmassnahmen können die Ausbildungsinstitutionen eine Aufwandentschädigung von CHF 400.– verlangen. Bei Absolvieren der vorgeschlagenen Ausgleichsmassnahmen an der betreffenden Hochschule wird der Betrag im Normalfall an die Kosten der Ausgleichsmassnahmen angerechnet.

Kontakt

Pädagogische Hochschule Thurgau
EDK-Ausgleichsmassnahmen
Matthias Begemann
Unterer Schulweg 3
CH-8280 Kreuzlingen 2
Telefon: +41 (0)71 678 56 02
 matthias.begemann@phtg.ch

Beauftragte Mobilität & Internationale Beziehungen

Gerit Jaritz
+41 (0)71 678 56 29

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