18.08.17 Baden-Württemberg und Thurgau pflegen ihre engen Wissenschaftsbeziehungen
Ministerin Bauer nutzte das Treffen an der PHTG, um zu bestätigen, dass Thurgauer Studierende der drei gemeinsamen Studiengänge (Sekundarstufe l, Sekundarstufe ll und Master Frühe Kindheit) an der Universität Konstanz von den in Baden-Württemberg neu eingeführten Studiengebühren für Studierende aus dem Ausland ausgenommen sind. In der neuen Verordnung des Wissenschaftsministeriums über die Befreiung von Studiengebühren für Internationale Studierende (Studiengebührenbefreiungsverordnung - StudGebBefrVO) vom 27. Juli 2017 heisst es in § 2: «Von der Gebührenpflicht nach § 3 LHGebG befreit sind 1. Studierende der Pädagogischen Hochschule Thurgau, die an der Universität Konstanz in einem der gemeinsamen Lehramtsstudiengänge der Pädagogischen Hochschule Thurgau und der Universität Konstanz ‹Studiengang für Lehrkräfte der Sekundarstufe I› oder ‹Studiengang für Lehrkräfte der Sekundarstufe II› oder in dem gemeinsamen Masterstudiengang ‹Frühe Kindheit› eingeschrieben sind; (…)».
Damit wird der Stellenwert der speziellen Kooperation zwischen Universität Konstanz und Pädagogischer Hochschule Thurgau bekräftigt.
Mehr dazu in der Mitteilung des Amts für Mittel- und Hochschulen.