
Hochschulübertritt – Übertritt von einer anderen PH
Der Übertritt von einer anderen schweizerischen Pädagogischen Hochschule (PH) ist, vorbehältlich der Erfüllung der Zulassungsbedingen, möglich, wenn an der PHTG noch Leistungen in einem Umfang von mindestens 60 ECTS-Punkten absolviert werden.
Die an der anderen PH erbrachten Leistungen werden angerechnet, sofern sie den Leistungen gemäss Studienplan der PHTG entsprechen. Details werden durch von der Studiengangsleitung sur dossier abgeklärt.