Der Studierendenrat (StuRa)
Aufgaben
- Die Leitung der Studierendenversammlung
- Die Organisation und Durchführung der Wahlen des Studierendenrates
- Die Kassen- und Rechnungsführung der Studierendenversammlung
- Die Organisation von Veranstaltungen für die Studentenschaft
- Die Vertretung der Studierenden mit Stimmrecht im Konvent mit drei Mitgliedern
- Mindestens eine Zusammenkunft pro Semester mit der Schulleitung, vertreten durch den Rektor und den Prorektor Lehre
- Die Information der Studierenden über die Traktanden und die Beschlüsse des Konvents sowie die Gespräche mit der Schulleitung in geeigneter Form
Anliegen der Studierenden an den Studierendenrat können im Fach der Studierendenschaft im Sekretariat deponiert werden.
