Allgemeine Informationen rund ums Studium von A–Z

Durch Anklicken der Schlagwörter erscheinen nähere Informationen.

Allgemeinbildendes Studienjahr (AbS)

Das AbS ist ein berufsbegleitender Vorbereitungskurs für die Aufnahmeprüfung in die Studiengänge Vorschulstufe oder Primarstufe der Pädagogischen Hochschule Thurgau. Zulassungsvoraussetzung für die Aufnahmeprüfung ist das Diplom einer Fachmittelschule (nur für Primarstufe), einer Handelsmittelschule oder ein Berufsmaturitätszeugnis. Für Berufsleute mit einer abgeschlossenen dreijährigen Berufslehre und mindestens zwei Jahren Berufserfahrung führt der Weg zum AbS über eine erfolgreich abgelegte Zulassungsprüfung.
Das AbS wird von der Pädagogischen Maturitätsschule Kreuzlingen durchgeführt. Er ist abgestimmt auf die Inhalte und Fähigkeiten, die einerseits an der Aufnahmeprüfung und andererseits im nachfolgenden Studium gefordert sind.

Bei Fragen zur Anmeldung wenden Sie sich bitte an Olivia Fündeling von der Pädagogischen Hochschule.
olivia.fuendeling(at)phtg.ch

Bei Fragen zum Ablauf des AbS wenden Sie sich bitte an Rainer Maier von der Pädagogischen Maturitätsschule.
rainer.maier(at)pmstg.ch

Anmeldung

Anmeldung zum Studiengang Vorschulstufe
Anmeldung zum Studiengang Primarstufe
Anmeldung zum Studiengang Sekundarstufe I
Anmeldung zum Studiengang Sekundarstufe II
Anmeldung zum Studiengang Master Frühe Kindheit

Arbeitstätigkeit neben dem Studium

Für die Studiengänge der PHTG muss in der Regel mit einer durchschnittlichen Arbeitsbelastung von 1500-1800 Stunden pro Jahr gerechnet werden. Das entspricht einer durchschnittlichen Arbeitszeit von 38-45 Stunden während 40 Wochen. Eine Erwerbstätigkeit neben einem Vollzeitstudium ist daher nur beschränkt möglich. Teilzeitstudien sind grundsätzlich bei den Studiengängen VS / PS / Sek I ab dem 2. Studienjahr möglich; dadurch verlängert sich das Studium entsprechend.

Auslandsemester (Mobilitätssemester)

Die PHTG unterstützt die Möglichkeit, ein Semester an einer anderen Hochschule im In- oder Ausland zu studieren. Es bestehen folgende Optionen für ein Mobilitätssemester:

Mobilitätssemester CH
Ein Semester an einer anderen schweizerischen Pädagogischen Hochschule ermöglicht Studentinnen und Studenten, die kulturelle und eventuell auch sprachliche Vielfalt der Schweiz zu entdecken. Die Gasthochschule entscheidet über die Aufnahme. Die Studentinnen und Studenten bleiben während ihres Mobilitätssemesters an der PHTG immatrikuliert.
Swiss-European-Mobility-Programm
Im Rahmen des Swiss-European-Mobility-Programms haben Studentinnen und Studenten die Möglichkeit, an einer unserer europäischen Partnerhochschulen ein Mobilitätssemester zu absolvieren. Die Anzahl der zu vergebenen Studienplätze ist beschränkt. Die Studentinnen und Studenten bleiben während des Austauschprogramms an der PHTG immatrikuliert. In der Regel können über die schweizerische Agentur für EU-Bildungs- und Jugendprogramme Stipendiengelder für die Studentinnen und Studenten beantragt werden.
Austauschangebote weltweit
Die PHTG bietet Austauschprogramme in Kooperation mit Partnerhochschulen in Übersee an. Im Rahmen dieser Austauschprogramme sind Studentinnen und Studenten der PHTG von den Studiengebühren an der Partner-/Gasthochschule befreit.
Selbst organisiertes Auslandsemester
Studentinnen und Studenten, die an einer Hochschule im Ausland studieren wollen, welche keine Partnerhochschule der PHTG ist, müssen sich direkt im Ausland bewerben.
Bei einem selbst organisierten Auslandsemester müssen die Studentinnen und Studenten bereit sein, sich selbstständig um alle administrativen Abläufe zu kümmern. In der Regel werden an der ausländischen Hochschule Studiengebühren entrichtet.
Rahmenbedingungen für ein Mobilitätssemester
Die Studentinnen und Studenten organisieren und finanzieren das Mobilitätssemester weitgehend selbstständig. Es werden Studienleistungen absolviert, die in Umfang und Anspruch dem Studienprogramm an der PHTG gleichwertig sind. Eventuell müssen einzelne Module vor- oder nachgeholt werden. Vor ihrer Abreise treffen die Studentinnen und Studenten eine Lernvereinbarung (Learning Agreement) über die Module, die sie an der Gasthochschule absolvieren wollen.

Detaillierte Informationen sind zu finden auf: Pädagogische Hochschule Thurgau International.

Ausländische Studierende

Ausländische Studentinnen und Studenten sind zum Studium bzw. zum Aufnahmeverfahren zugelassen, wenn sie die Zulassungsbedingungen erfüllen. Für Personen mit Wohnsitz im Ausland ist die Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze beschränkt. Sie wird jährlich vom Hochschulrat festgelegt.

Informationen für Studierende von Partnerhochschulen der PHTG erteilt Ihnen

Diana Alves, International Student Advisor
diana.alves(at)phtg.ch, +41 (0)71 678 56 33
Profil anzeigen

Für die Aufenthaltsbewilligung sind die Studentinnen und Studenten selbst zuständig. Interessierte aus Ländern der EU und der EFTA erhalten in der Regel eine Bewilligung, wenn sie nachweisen, dass sie immatrikulationsberechtigt und krankenversichert sind sowie über genügend finanzielle Mittel verfügen. Studentinnen und Studenten aus Drittstaaten müssen zusätzlich bereits über ein abgeschlossenes Studium oder eine Berufsausbildung verfügen.
Merkblätter und Formulare sind erhältlich unter: www.migrationsamt.tg.ch

Gesuche für eine Aufenthaltsbewilligung sind zu richten an:
Migrationsamt
Multiplex 1 / Langfeldstrasse 53a
8510 Frauenfeld

Ausweis für Studierende (CampusCard)

Nach erfolgter Immatrikulation erhalten die Studentinnen und Studenten einen Ausweis sowie eine Studienbestätigung für das laufende Semester. Die Gültigkeit des Ausweises kann jeweils nach Semesterbeginn und nach Bezahlung der Semestergebühr bis zum Ende des laufenden Semesters verlängert werden.
Der Ausweis hat folgende Funktionen: Legitimationsausweis, Zugang zu bargeldlosem Kopieren, vergünstigte bargeldlose Nutzung der Getränke- und Verpflegungsautomaten sowie der Mensa, Benutzungsausweis für die Campus-Bibliothek, elektronischer Gebäudezutritt, Schliessfachöffnungen, Nutzung der Mensen und Bibliotheken in allen IBH-Hochschulen. Einzahlungen auf die CampusCard erfolgen bargeldlos mittels TWINT, Kreditkarte, Postfinance-Card oder Überweisung (via App oder Onlineportal, siehe Anleitung) bzw. an den Ladestationen im Gebäude P oder in der Mensa. Das Guthaben der CampusCard muss bis zum Austrittsdatum aufgebraucht sein. Es erfolgt keine Rückzahlung.
Um die Funktionen aufrechtzuerhalten, muss der Ausweis alle 30 Tage aktualisiert werden. Die Aktualisierung kann an den beiden Update-Terminals (Eingang Gebäude P oder Aufenthaltsraum ceha) vorgenommen werden. Die CampusCard wird nach der Diplomierung sowie nach Studienabbruch deaktiviert. Bei Fragen oder Problemen steht der Hausdienst der PHTG zur Verfügung.

Beratungsangebot für Studierende

Die Pägagogische Hochschule Thurgau bietet zusammen mit der Pädagogischen Maturitätsschule Thurgau und der Kantonsschule Kreuzlingen ein schnelles, umkompliziertes und kostenfreies Beratungsangebot für Studierende an.

Im Rahmen des Angebotes kann PHTG-Studiereden bei vielschichtigen Problemen von einer neutralen Fachperson geholfen werden.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Beratungsstelle Fallschirm
Telefon 078 871 94 09
Mail fallschirm(at)campus-tg.ch
Hauptstrasse 56 (2. Stock)
8280 Kreuzlingen

Berufseinführung

Die Berufseinführung

  • begleitet und unterstützt Lehrpersonen im ersten Berufsjahr bei der Integration in das lokale Schulhaus-Team und die lokale Schulkultur;
  • begleitet und unterstützt Lehrpersonen in den ersten zwei Berufsjahren bei der Bewältigung der beruflichen Praxis, bei der Entwicklung ihrer Berufsrolle und bei der Reflexion ihrer beruflichen Arbeit;
  • trägt dazu bei, die Kompetenzen im Umgang mit beruflichen Fragestellungen und Problemen zu festigen, zu vertiefen und zu erweitern.

Die Berufseinführung beinhaltet die folgenden Elemente:

  • Mentorat (1. Berufsjahr, obligatorisch)
  • Planungskurs «Sprungbrett ins Berufsleben» (1. Berufsjahr, freiwillig)
  • Praxisgruppe (1. Berufsjahr, freiwillig)
  • Weiterbildungsblock (2. Berufsjahr, obligatorisch)

Leiterin Berufseinführung
Katharina Roth
Tel.: +41 (0)71 678 57 30
katharina.roth(at)phtg.ch
Profil anzeigen

Berufspraktische Ausbildung (BPA)

Wesentliches Merkmal der Ausbildung ist die Ausrichtung auf konkrete Berufsanforderungen der Lehrpersonen. Dazu gehört unter anderem ein intensiver Praxisbezug.
Detaillierte Informationen zur BPA sind unter dem entsprechenden Studiengang zu finden:
BPA Vorschulstufe
BPA Primarstufe
BPA Sekundarstufe I
BPA Sekundarstufe II

Beurlaubung

Eine Beurlaubung ist grundsätzlich für maximal zwei aufeinander folgende Semester möglich. Sollte darüber hinaus ein weiteres Pausieren des Studiums erforderlich sein, so erfolgt die Exmatrikulation. Eine Wiedereinschreibung kann zu den beim geplanten Wiedereintritt gültigen Bedingungen, jeweils auf Beginn eines Studienjahres erfolgen. Hierzu gelten die regulären Anmeldefristen und -gebühren. Falls zwingende Gründe für eine Verlängerung der Beurlaubung (über die max. Dauer von zwei Semestern hinaus) vorliegen, entscheidet die Studiengangsleitung.

Bibliothek

Die Campus-Bibliothek der PHTG bietet eine grosse Auswahl an Lehrmitteln, vielfältigen Ideen für den Unterricht und aktueller Fachliteratur für Studium und Forschung – und das rund um die Uhr.
Für individuelles und gemeinschaftliches Lernen stehen jeweils Einzel- und Gruppenarbeitsplätze zur Verfügung. Weitere Angebote sind unter anderem der Le[i]seraum, wo in stiller Atmosphäre konzentriert gearbeitet werden kann oder die Besprechungsbox, die sich für kurze Meetings mit bis zu vier Personen eignet.
Informationen und Bibliothekskatalog

Chor / Orchester

Studentinnen und Studenten haben die Möglichkeit, im Chor oder Orchester mitzuwirken. Chor und Orchester bestehen aus Studentinnen und Studenten der PHTG sowie Schülerinnen und Schülern der Pädagogischen Maturitätsschule Kreuzlingen (PMS). Das Angebot beinhaltet jeweils in sich abgeschlossene Semesterprojekte. Die beiden Freifächer stehen deshalb insbesondere auch Gaststudierenden und Praxislehrkräften mit einem entsprechend freien Zeitfenster offen.
Kontakt Chor: Eva Berger, eva.berger(at)phtg.ch
Kontakt Orchester: Dieter Jordi, dieter.jordi(at)phtg.ch

Credits (ECTS)

Das European Credit Transfer System (ECTS) wurde europaweit an Hochschulen eingeführt und soll studentische Mobilität innerhalb Europas sowie Transparenz hinsichtlich der Studienleistungen gewährleisten. Studierende erhalten für erfolgreich absolvierte Studienleistungen eine dem Arbeitsaufwand entsprechende Anzahl ECTS-Punkte, so genannte Credits (C), gutgeschrieben.

1 Credit entspricht 25-30 Arbeitsstunden. Pro Studienjahr ist eine durchschnittliche Arbeitsleistung von 60 Credits (entspricht 1500-1800 Arbeitsstunden) vorgesehen.

Die Qualität der Studienleistung wird anhand der folgenden Skala bewertet:
A hervorragend
B sehr gut
C gut
D befriedigend
E ausreichend
FX nicht bestanden, Verbesserungen erforderlich
F nicht bestanden, erhebliche Verbesserungen erforderlich

Darlehen

An der PHTG immatrikulierte Studentinnen und Studenten haben in begründeten Fällen (Finanzierungsengpass/Härtefall) die Möglichkeit, die Umwandlung der Semestergebühren in ein zinsloses Darlehen zu beantragen. Der schriftliche Antrag ist via Studiengangsleitung an den Leiter Finanz- und Personalwesen zu richten. Der Entscheid wird durch die Hochschulleitung getroffen.

Diplomarbeit (VS/PS)

Die Diplomarbeit ist Teil des Diplomprojektes. Mit der Diplomarbeit weisen die Studentinnen und Studenten nach, dass sie eine berufsrelevante Fragestellung unter Berücksichtigung wissenschaftlicher und didaktischer Erkenntnisse bearbeiten können.
Die detaillierten Bestimmungen zur Diplomarbeit sind in den Richtlinien Diplomarbeit zu finden.

Diplomprojekt (VS/PS)

Das Diplomprojekt besteht aus dem Studienschwerpunkt und der Diplomarbeit. Der zeitliche Umfang des Diplomprojektes beträgt insgesamt 13 Credits (Studienschwerpunkt 7 Credits / Diplomarbeit 6 Credits), also 325-390 Arbeitsstunden.

Die Studentinnen und Studenten wählen innerhalb bestimmter Rahmenbedingungen (siehe Richtlinien Diplomprojekt VS/PS) das Thema des Diplomprojektes frei. Es ist möglich, entsprechende Studienanteile an anderen Hochschulen zu absolvieren.

Diplomprüfung (VS/PS/Sek I)

Die Diplomprüfung besteht aus einem Kolloquium auf der Grundlage des persönlichen Präsentationsportfolios.
Sowohl Kolloquium als auch Präsentationsportfolio werden in die Bewertung einbezogen.

Eine nicht bestandene Diplomprüfung kann einmal wiederholt werden. Die Wiederholung kann sowohl Nachbesserungen des Portfolios als auch ein erneutes Kolloquium oder beides umfassen.

Dispensation von Lehrveranstaltungen

Wer bereits über entsprechende Kenntnisse oder Erfahrungen in Bezug auf eine bestimmte Lehrveranstaltung verfügt und dies belegen kann (Studienleistungen an anderen Hochschulen, Sprachzertifikate u.a.), hat die Möglichkeit, einen Antrag auf Dispensation an die zuständige Studiengangsleitung zu stellen.

Dispensationsgesuch (VS/PS)
Antrag auf Anrechnung früherer Studienleistungen (Sek II)

Dispensationen von Studierenden Sek I werden im Rahmen des Studienvertrags beurteilt und darin festgehalten.

E-Learning / ILIAS

Über die Lernplattform ILIAS können die Studentinnen und Studenten sowie Mitarbeitende der PHTG jederzeit und von überall her auf das E-Learning-Angebot der PHTG zugreifen.

ILIAS bietet verschiedene Funktionen, um das Lernen, die Kommunikation und die Kooperation zu vereinfachen. Es ermöglicht unter anderem, Lerninhalte online zu bearbeiten oder gemeinsam in einem Wiki zu erarbeiten, online zu kommunizieren, Dateien auszutauschen und herunterzuladen sowie den eigenen Lernfortschritt selbständig zu überprüfen.

Allen Studentinnen und Studenten der PHTG stehen auf der Lernplattform ILIAS einführende Tutorials zur Verfügung, um sich mit dem Aufbau der Plattform und den wichtigsten Funktionen vertraut zu machen. ILIAS wird durch das E-Learning-Team betreut.

Kontakt E-Learning
Raum: Z 002
+41 (0)71 678 57 70
elearning(at)phtg.ch
 

E-Mail-Adressen

Alle Studierenden und Mitarbeitenden erhalten von der PHTG eine E-Mail-Adresse nach folgendem Muster zugeteilt: vorname.nachname@phtg.ch. Der E-Mail-Account kann im Rahmen des Informatik-Benutzerreglements auch für die private elektronische Kommunikation verwendet werden.

E-Portfolio

Das Erstellen eines E-Portfolios ist Teil des Studienplanes.
Die Arbeit erstreckt sich über die ganze Ausbildung und bildet die Grundlage für die Diplomprüfung. Das E-Portfolio ist ein Werkzeug, um das eigene Lernen zu reflektieren und die eigene berufsbezogene Entwicklung zu dokumentieren. In eigenständiger Arbeit wird erworbenes Wissen verbunden und mit praktischer Erfahrung verknüpft. Das E-Portfolio bildet damit auch eine Brücke zwischen Theorie und Praxis.
Die Inhalte des E-Portfolios orientieren sich an berufsrelevanten Kompetenzen, umschrieben durch zehn Standardfelder. Mit dem E-Portfolio dokumentieren die Studierenden, dass sie sich im Verlauf ihrer Ausbildung mit diesen Standardfeldern bewusst auseinandergesetzt und entsprechende Kompetenzen weiterentwickelt haben.

Die zehn Standardfelder sind:
1. Fachwissen und -können
2. Lernen und Entwicklung
3. Umgang mit Heterogenität
4. Eigenständiges Lernen, kritisches Denken, Problemlösen, kreatives Gestalten
5. Soziales Umfeld
6. Kommunikation
7. Planung, Durchführung und Auswertung von Unterricht
8. Beurteilung
9. Sicherung der Qualität und professionelle Weiterentwicklung
10. Schule im Spannungsfeld von Kultur, Gesellschaft, Demokratie, Ökonomie und Ökologie»

EDK-Ausgleichsmassnahmen

Die PHTG hat mit der Schweizerischen Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) eine Vereinbarung über die Durchführung von Ausgleichsmassnahmen für ausländische Lehrkräfte abgeschlossen. Inhaberinnen und Inhaber von ausländischen Lehrdiplomen für die Vorschul- und Primarstufe können bei der EDK einen Antrag stellen, um durch das Absolvieren von Ausgleichsmassnahmen an der PHTG eine schweizerische Anerkennung ihres Diploms zu erlangen.

Weitere Informationen und Anmeldung PHTG

Eignungsabklärung

Zur Abklärung der Berufseignung werden alle Studentinnen und Studenten während des Basisstudiums in folgenden überfachlichen Bereichen beurteilt:

  • Kommunikation
  • Reflexion
  • Lern- und Arbeitsverhalten
  • Belastbarkeit

Zusätzlich wird die Sprachkompetenz Deutsch überprüft.

Die Eignungsabklärung wird durch einen Mentor oder eine Mentorin koordiniert. Der Ablauf und die einzelnen Elemente des Verfahrens sind in den Studiengangs-Reglementen zu finden (VS/PS, Sek I).

Evento / EventoWeb

Evento ist das Hochschul-Administrationssystem der PHTG. Studierenden greifen über Evento-Web auf verschiedene Dienstleistungen und Funktionen zu:

  • Leistungsübersicht (tagesaktuell sowie zweimal jährlich als PDF [31. März / 15. September])
  • Tagesaktueller Stundenplan grafisch oder tabellarisch
  • Raumreservationen
  • diverse Fächerwahlen
  • Semestereinschreibung
  • Prüfungsanmeldung
  • Modulbeschreibungen

Das Login erfolgt via E-Mail-Adresse der PHTG und dem persönlichen Passwort.

Exmatrikulation / Abbruch

Die Exmatrikulation erfolgt mit dem erfolgreichen Abschluss des Studiums und der Diplomierung.

Wird das Studium vorzeitig beendet, muss die Mitteilung über den Abbruch des Studiums schriftlich ans Hochschulsekretariat erfolgen. Nach Eingang der Meldung erhält die Studentin oder der Student ein entsprechendes Formular, welches ausgefüllt zusammen mit der CampusCard im Hochschulsekretariat abzugeben ist. Mit der verantwortlichen Studiengangsleitung findet ein Austrittsgespräch statt. Nach Vollzug der Exmatrikulation wird die Exmatrikulationsbestätigung sowie eine Übersicht der absolvierten Studienleistungen zugestellt.

Facherweiterung

Im Rahmen einer Facherweiterung können bereits diplomierte Lehrpersonen der Primarstufe sowie der Stufen Sek I und Sek II die Lehrbefähigung für ein Fach erwerben, welches sie in der Grundausbildung abgewählt hatten.

Weitere Informationen

Fallschirm

Die Pägagogische Hochschule Thurgau bietet zusammen mit der Pädagogischen Maturitätsschule Thurgau und der Kantonsschule Kreuzlingen ein schnelles, umkompliziertes und kostenfreies Beratungsangebot für Studierende an.

Im Rahmen des Angebotes kann PHTG-Studiereden bei vielschichtigen Problemen von einer neutralen Fachperson geholfen werden.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Beratungsstelle Fallschirm
Telefon 078 871 94 09
Mail fallschirm(at)campus-tg.ch
Hauptstrasse 56 (2. Stock)
8280 Kreuzlingen

Freifächer

Das Angebot an Freifächern variiert von Semester zu Semester. Teilweise sind die Freifächer kostenpflichtig, insbesondere im Bereich Musik. Anmeldungen sind verbindlich.

Studiengänge Vorschulstufe und Primarstufe
Studierende Vorschulstufe und Primarstufe können Freifächer ab dem 2. Semester im Rahmen von semesterweise stattfindenden Fächerwahlen über Evento-Web wählen. Die Freifächerwahlen für das Herbstsemester finden jeweils in der zweiten Märzhälfte statt, die Wahlen für das Frühlingssemester jeweils in der ersten Novemberhälfte. Das Wahlangebot ist in den Online-Wahlbögen ersichtlich.
Freifächer werden in der Regel mit 1 ECTS-Punkt pro Semester kreditiert. Freiwillige zusätzliche Studienleistungen werden im Anhang zum Diplom aufgeführt.

Studiengang Sek I
Studierende Sek I entscheiden sich im Rahmen ihrer individuellen Studienplanung für allfällige Freifächer.

Fremdsprachenaufenthalt

Im Studiengang Primarstufe ist in der gewählten Fremdsprache ein Fremdsprachenaufenthalt, in den Studiengängen Sek I und Sek II sind je nach Wahl der Fächer Fremdsprachenaufenthalte zu leisten. Es kann von Vorteil sein, einen solchen Aufenthalt bereits vor Beginn des Studiums zu absolvieren. Entsprechende Erfahrungen werden angerechnet.

Die grundlegenden Bestimmungen zum Fremdsprachaufenthalt sind in den jeweiligen Richtlinien zu den Fremdsprachen festgehalten:

Gebühren

Das Gebührenreglement regelt die Höhe der verschiedenen Studiengebühren (z.B. Aufnahme-, Semester-, Diplomprüfungsgebühren). Ebenfalls sind die Fristen für die rechtzeitige Abmeldung vom Studium geregelt.

Gebäudezutritt

Die Gebäude M, P und X sind von Montag bis Freitag zwischen 07.15 und 20.00 Uhr frei zugänglich, die Gebäude Q und R von Montag bis Freitag zwischen 08.00 und 17.00 Uhr. Das Gebäude W ist je nach Veranstaltung (individuelle Öffnungszeiten) geöffnet.
Studierende und Mitarbeitende haben in den Gebäuden M, P und X auch ausserhalb der Öffnungszeiten mittels ihrer CampusCard Zutritt. Die Benutzung des Lifts ist nur Mitarbeitenden, Gehbehinderten und Lieferpersonen für Warentransporte gestattet.

Hausordnung

Die Hausordnung ist für alle Benutzerinnen und Benutzer des Campus Bildung Kreuzlingen verbindlich. Sie schafft gute Rahmenbedingungen für das Arbeiten an der PHTG.

Hochschulsekretariat (HSS)

Das Hochschulsekretariat befindet sich im Gebäude P (P 002) und ist wie folgt geöffnet:

Montag–Donnerstag: 07.30–12.00 Uhr und 13.15–17.00 Uhr
Freitag: 07.30–12.00 Uhr und 13.15–15.00 Uhr

Immatrikulation

Die Immatrikulation erfolgt bei Studienbeginn im Hochschulsekretariat nach Abgabe und Prüfung des Originalzulassungsausweises, des FHV-Fragebogens inkl. Wohnsitzbestätigung, des BfS-Fragebogens sowie nach der Bezahlung der Semestergebühr. Die Immatrikulation erfolgt für ein Semester und wird jeweils durch die Bezahlung der Semestergebühr verlängert.

Informatik

In der Bibliothek stehen den Studentinnen und Studenten Computer mit Internet-Anschluss zur Verfügung. Der Zugang erfolgt mittels Benutzername und individuellem Passwort. Das Drucken erfolgt via CampusCard über das Prepaid Accounting System (PAS).
Der Internet-Zugriff wird in Log-Files protokolliert. Bei Verdacht auf rechtswidrige Benutzung des Internets können diese Files ausgewertet und, nach allfälliger Einleitung rechtlicher Schritte, den untersuchenden Behörden zur Verfügung gestellt werden.

Bei Problemen und Fragen rund um die EDV der PHTG steht der Informatiksupport während der Bürozeiten gerne zur Verfügung:
Tel.: +41 (0)71 678 56 50
support(at)phtg.ch.

Instrumentalunterricht

Der Instrumentalunterricht wird als integrierter Ausbildungsteil im Studienfach Musik geführt. Primäres Ausbildungsziel ist die Anwendung des Instruments im Musikunterricht auf der Vorschul-, Primar- und Sekundarstufe I. Weitere Informationen stehen auf der Webseite des Fachbereichs Musik unter den entsprechenden Studiengängen zur Verfügung:
> Vorschulstufe
> Primarstufe
> Sekundarstufe I

Fachbereichsleitung Musik
Werner Fröhlich
werner.froehlich(at)phtg.ch
Profil anzeigen

Internationale Bodensee-Hochschule (IBH)

Die PHTG gehört zur Internationalen Bodensee-Hochschule (IBH), einem Verbund von 30 Universitäten und Hochschulen aus Deutschland, dem Fürstentum Liechtenstein, Österreich und der Schweiz. Die IBH unterstützt Projekte aus den Bereichen Lehre, Forschung und Entwicklung, Wissens- und Technologietransfer und Strukturbildung, an denen mindestens zwei Hochschulen aus mindestens zwei der vier Mitgliedsstaaten beteiligt sind. Durch die regionale Verankerung und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit trägt die IBH dazu bei, die Wissens- und Bildungsregion Bodensee zu stärken und Innovationsprozesse zu fördern.

Mit dem Ausweis für Studierende der PHTG oder einer anderen IBH-Hochschule können die Studierenden alle Mensen und Bibliotheken des Verbundes nutzen.

Intranet

Auf dem Intranet der PHTG werden wichtige Mitteilungen publiziert, ausserdem bietet es raschen Zugriff auf die verschiedenen Web-Plattformen der PHTG. Es wird beim Öffnen eines Browsers an den PC-Arbeitsplätzen als Standardseite angezeigt.

Kinderbetreuung

Die Kinderbetreuung muss selbst organisiert werden. Die Kinderkrippen haben in der Regel eine Warteliste. Es ist eine frühzeitige Anmeldung erforderlich.

Die Pädagogische Hochschule Thurgau ist Mitglied im Verein Familienplattform Ostschweiz (FPO). Dieser berät Arbeitgeber und Arbeitnehmende zum Thema «Vereinbarkeit von Familie und Beruf». Das Angebot der FPO steht sowohl Mitarbeitenden als auch Studierenden zur Verfügung. Die Kontaktaufnahme erfolgt direkt über die Website der Plattform.

Weitere Auskünfte zur Kinderbetreuung erteilt der Beauftragte für Gleichstellung:
Patric Brugger
Tel.: +41 (0)71 678 56 17 54
patric.brugger@phtg.ch
Profil anzeigen

Kooperationen

Die PHTG ist Mitglied der Internationalen Bodensee-Hochschule (IBH), einem Zusammenschluss von 30 Fachhochschulen und Universitäten der Bodenseeregion. Damit besteht die Voraussetzung für gemeinsame Studiengänge und Forschungstätigkeiten.
Eine besondere Kooperation besteht zwischen der PHTG und der Pädagogischen Maturitätsschule Kreuzlingen (PMS) mit dem so genannten Thurgauer Modell.
Studierende des Studiengangs Sek I absolvieren Studien an der Universität Konstanz. Einige Veranstaltungen werden gemeinsam mit der Pädagogischen Hochschule St. Gallen durchgeführt.

Kopieren und Drucken

Der Ausweis für Studierende (CampusCard) ermöglicht bargeldloses Kopieren und Drucken sowie bargeldlose Bezüge in der Mensa und an den Verpflegungsautomaten. Mit der Vorauszahlung eines bestimmten Betrages (mindestens CHF 10.-) wird das persönliche Konto aufgeladen. Einzahlungen auf die CampusCard erfolgen an der Ladestation im Gebäude P oder in der Mensa. Die Benutzung des Kopierers erfolgt mit dem Ausweis. Die Kosten für die Kopien werden von der CampusCard abgebucht. Druckaufträge vom Computer aus werden durch Benutzernamen und Passwort geschützt übertragen und bei Abholung am Kopiergerät abgerechnet. Der aktuelle Saldo wird bei der Anmeldung am Kopiergerät auf dem Display angezeigt.

Kosten

Die Schulgelder werden gemäss interkantonaler Fachhochschulvereinbarung (FHV) von den Herkunftskantonen übernommen. Personen mit stipendienrechtlichem Wohnsitz im Kanton Thurgau oder Ausländerinnen und Ausländer mit Quotenplatz zahlen kein Schulgeld. Bei verspäteten Anmeldungen werden Zuschläge erhoben.

Eine detaillierte Kostenaufstellung pro Studiengang sind unter folgenden Links zu finden:

Leistungsnachweise

Ein Leistungsnachweis belegt die erfolgreiche Teilnahme an einem Modul oder mehreren Modulen. Leistungsnachweise werden vom zuständigen Dozenten oder der zuständigen Dozentin durchgeführt. Sie können insbesondere in folgenden Formen stattfinden:

  • Mündliche/schriftliche Prüfung
  • Kolloquium
  • Referat
  • Präsentation
  • Schriftliche Arbeit
  • Praktische Arbeit
  • Portfolio
  • Präsenzleistungen

Die Leistung wird entweder anhand der Bewertungsskala des ECTS (A-F) oder mit dem Prädikat «erfüllt» oder «nicht erfüllt» (+/-) beurteilt. Ein nicht erfüllter Leistungsnachweis kann in der Regel bis zum Ende des jeweils nächsten Semesters einmal wiederholt werden.

Weitere Informationen:
Richtlinien zur Modulbewertung und Präsenzpflicht VS/PS
Richtlinien zur Modulbewertung und Präsenzpflicht Sek I
Richtlinien zur Modulbewertung und Präsenzpflicht Sek II

Materialkostenverrechnung

Die Studierenden tragen die Kosten für Kopien, Drucksachen und weitere Materialien selbst. Die Kosten für abgegebene Materialien werden in Form einer Pauschale semesterweise verrechnet.
Weitere Informationen dazu sind in der Regelung Dienstleistungs- und Materialpauschale zu finden.

Mensa

Die Mensa bietet neben täglich wechselnden Menüs auch Sandwiches, Snacks oder Salate vom Buffet, Desserts und Getränke an. Bei Bezahlung mit der CampusCard werden für Studierende sowie für Schülerinnen und Schüler 10 % Preisnachlass gewährt.

Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag: 07.00 - 17.30 Uhr
Freitag: 07.00 - 15.00 Uhr
Warme Küche: 11.15 - 13.30 Uhr

Für Selbstversorgerinnen und -versorger stehen zur Erwärmung mitgebrachter Speisen im grossen Refektorium der PMS Mikrowellengeräte zur Verfügung.

Mentorat

Das Mentorat der Studiengänge Vorschul- und Primarstufe hat die Funktion einer Studienbegleitung.
Die Mentoratsperson, d.h. eine Dozentin oder ein Dozent der PHTG
> ist die Ansprech- und Bezugsperson für die Studierenden,
> reflektiert mit ihnen den individuellen Lernprozess,
> unterstützt sie bei ihrer Studienplanung,
> koordiniert die Eignungsabklärung während des Basisstudiums,
> begleitet die Arbeit in den Praxisfeldern.
Im Diplomstudium des Studiengangs Primarstufe (2./3. Studienjahr) übernimmt eine Praxismentorin bzw. ein Praxismentor die Begleitung in den Praktika. Die Studiengangsleitung ist für Fragen der Studienplanung, Betreuung sowie allgemeine Informationen zuständig. 

Im Studiengang Sekundarstufe I werden die Studierenden im Basisjahr sowie in den Praktika durch eine Mentoratsperson begleitet und beurteilt. Zudem absolvieren die Studierenden das Modul «Studienmentorat Master Sek I», welches günstige Voraussetzungen für die Masterarbeit und den Diplomabschluss schaffen will.

 

Militärdienst

Studierenden, die noch die Rekrutenschule (RS) zu absolvieren haben, stehen folgende Möglichkeiten offen:

  • Verschiebung bis nach Abschluss des Studiums
  • Absolvierung während eines Zwischenjahres
  • Aufteilung in zwei Teile (Die genauen Bedingungen werden im Einzelfall abgeklärt.)

Für die Verschiebung militärischer Ausbildung ist bei der Schweizer Armee ein Dienstverschiebungsgesuch zu stellen.

Das Absolvieren von Wiederholungskursen während des Semesters ist möglich; Praktika sowie Prüfungstermine dürfen davon nicht tangiert werden. In jedem Fall muss eine Kontaktaufnahme mit der Studiengangsleitung erfolgen.

Modulcode

Den einzelnen Modulen ist ein eindeutiger Code zugewiesen. Dieser besteht immer aus fünf Segmenten.

Beispiel: 1071.02.M.02.110 Heterogenität und Integration

Segment 1: Fortlaufende Nummer
Segment 2: Version (00: Ursprungsversion)
Segment 3: Modulart (E: Einzelmodul, M: Hauptmodul, V: Vorlesung, Ü: Übung)
Segment 4: Studiengang (00: Basisjahr VS/PS, 01: VS, 02: PS, 03: Sek I, 04: Sek II, 05: MAFK)
Segment 5: Fachbereich

 

Module

Das Studium ist in unterschiedlich grosse thematische Lerneinheiten, sogenannte Module, gegliedert. Jedes Modul beinhaltet einen Leistungsnachweis. Nach erfolgreichem Abschluss werden die für das Modul festgelegten Credits als Studienleistung angerechnet.

Eine Übersicht über alle Module und ihre Eingliederung im Verlauf des Studiums ist in den Studienplänen und den Modulübersichten zu finden. Detaillierte Beschreibungen der Module sind über Evento-Web einzusehen.

  • Studienpläne / Modulübersichten Vorschulstufe
  • Studienpläne / Modulübersichten Primarstufe
  • Studienpläne Sek I
Musikräume

Zum Üben stehen während unterrichtsfreien Zeiten die Musikräume M 105 und M 106 sowie die Räume M 206, M 207, M 208 und M 209 zur Verfügung. Neu steht auch der Raum M 201 als Überaum zur Verfügung (4 E-Pianos mit Kopfhörer). Alle Räume sind ausschliesslich zum Üben zu nutzen und dienen nicht als Aufenthaltsräume (Essen und Trinken ist nicht erlaubt). Nach der Nutzung sind die Räumlichkeiten aufgeräumt zu hinterlassen. Alle elektronischen Geräte sind immer am Hauptschalter auszuschalten. Vor dem Verlassen des Raumes sind die Fenster immer zu schliessen.

Parkplätze

Die Pädagogische Hochschule ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar. Zudem steht für die PHTG eine Anzahl gebührenpflichtiger Parkplätze zur Verfügung. Die Berechtigung zum Parken erhalten ausschliesslich Personen, die von der PHTG angestellt oder beauftragt sind oder Studiengänge belegen. Die Anzahl der für Studierende zu erteilenden Parkberechtigungen ist limitiert.

Die Berechtigung zur Benutzung der Parkfelder wird durch eine elektronische Semester-Vignette ausgewiesen. Die Vignette wird auf Antrag und zu folgenden Konditionen erworben:

Kosten für Studierende: CHF 150.- pro Semester
Gültigkeit: Frühlingssemester KW 8 bis und mit KW 33 / Herbstsemester KW 34 bis und mit KW 7

Der Preis versteht sich bei Vorauszahlung und ist jeweils für ein ganzes Studiensemester zu bezahlen.

Bei Erteilung einer Parkberechtigung muss die Vignette vor der erstmaligen Benützung des Parkbereichs gelöst sein. Die Berechtigung beschränkt sich auf die von der PHTG gemieteten und bezeichneten Parkfelder. Es besteht kein Anspruch auf freie Parkfelder. Der reservierte Parkbereich kann nur mit der Semestervignette benutzt werden, Tagestickets sind nicht gültig. Es gilt die jeweilige Signalisation.

Weitere Informationen und Antrag

Passwort

Das persönliche Passwort schützt Daten und E-Mails vor fremdem Zugriff. Es darf nie weitergegeben werden!

Das Passwort muss beim erstmaligen Anmelden eingegeben werden und ist während der gesamten Regelstudiendauer gültig. Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und sich aus Buchstaben und Zahlen (oder Sonderzeichen) zusammensetzen.

Das Passwort kann jederzeit geändert werden:

  • an einem PC der PHTG oder der PMS über die Tastenkombination «Ctrl + Alt + Delete» > «Kennwort ändern»
  • an einem externen PC via Web-Mail > «Optionen» (in der rechten oberen Ecke), «Allgemein» > «Mein Konto» > «Kennwort ändern»
Präsenzregelung

Die Präsenzpflicht ist je nach Modul unterschiedlich geregelt und liegt grundsätzlich in der Verantwortung der jeweiligen Dozierenden. In den Modulbeschreibungen sind die Präsenzregelungen der einzelnen Module festgehalten.

Es bestehen folgende Typen von Modulen:

  • Module mit Präsenzpflicht von 100%
  • Module mit Präsenzpflicht von 80%
  • Module ohne Präsenzpflicht

Im Detail sind die Bestimmungen zur Präsenzpflicht in den Richtlinien zu den Modulbewertungen und zur Präsenzpflicht festgehalten:

Richtlinien zur Modulbewertung und Präsenzpflicht VS/PS
Richtlinien zur Modulbewertung und Präsenzpflicht Sek I
Richtlinien zur Modulbewertung und Präsenzpflicht Sek II

Pädagogische Maturitätsschule (PMS)

Die PHTG steht in enger Kooperation mit der Pädagogischen Maturitätsschule Kreuzlingen (PMS). Mit dem so genannten Thurgauer Modell realisieren beide Institutionen einen schweizweit einmaligen Ausbildungsweg.

QM-Pilot

Die Online-Plattform QM-Pilot bietet Zugriff auf diverse Dokumente (Regelungen und Richtlinien, Anleitungen, Formulare, Vorlagen, Checklisten). Die effiziente Suchfunktion des QM-Piloten ermöglicht ein schnelles Auffinden der gesuchten Information.

Raucherzonen

Die überdachten Rauchzonen befinden sich bei den Fahrradunterständen der Gebäude P und M. Beim Gebäude X befindet sich die Raucherzone auf der Terrasse beim Standascher. Das übrige Areal ist rauchfrei.

Raumübersicht

Für alle Gebäude der PHTG stehen detaillierte Gebäudepläne zur Verfügung, auf denen der Standort des jeweiligen Gebäudes sowie deren Räume ersichtlich sind.

Sanität und Notfälle

Bei Notfällen helfen das Hochschulsekretariat (P 002) oder der Hausdienst (P 001a) weiter. Der Raum M 105 steht bei Unwohlsein oder leichten Unfällen jederzeit als Sanitätsraum zur Verfügung. Er ist mit einer Liege und einer Notfallapotheke ausgestattet. Für Herznotfälle ist ein Defibrillator im Lichthof beim Hochschulsekretariat angebracht. Mitarbeitende des Hausdienstes oder des Hochschulsekretariats sind für dessen Anwendung ausgebildet. Bei schwerwiegenden Notfällen ist direkt die Telefonnummer 144 zu kontaktiere.

Schliessfächer

Dio Studierenden können Schliessfächer sowie spezielle Gitarrenschliessfächer mieten. Die Schliessfachmiete (kein Depot) beträgt CHF 10.- und die Gitarrenfachmiete (kein Depot) CHF 20.- pro Studienjahr. Die Beantragung erfolgt im Hochschulsekretariat.

Selbststudium

Um die Eigenverantwortung und die aktive Mitwirkung der Studentinnen und Studenten zu ermöglichen und zu fördern, sind vielfältige Lehr- und Lernformen mit deklarierten Freiräumen für das Selbststudium vorgesehen. Im Ausbildungskonzept werden drei Varianten zum Anteil Selbst- studium (ASSt) eines Moduls unterschieden:

  • ASSt klein: ca. ¼ Std. pro Lektion
  • ASSt mittel: ca. ¾ Std. pro Lektion
  • ASSt gross» ca. 1½ Std. pro Lektion

Als Standard gilt:
1 C mit 2 Lektionen/Woche: ASSt klein
1.5 C mit 2 Lektionen/Woche: ASSt mittel
2 C mit 2 Lektionen/Woche: ASSt gross

(1 C = 1 ECTS-Punkt à 25-30 Arbeitsstunden)

In den Modulübersichten ist der jeweilige Anteil Selbststudium für jedes Modul vermerkt.

Semesterdaten

Herbstsemester
1. September bis 31. Januar
Lehrveranstaltungen: Wochen 43 bis 4
Leistungsbilanzen: Woche 5/6

Frühlingssemester
1. Februar bis 31. August
Lehrveranstaltungen: Wochen 8 bis 25
Leistungsbilanzen: Wochen 26/27

Bei Studiengängen, die in Koorperation mit der Universität Konstanz durchgeführt werden, können die Semesterdaten abweichen.

Semesterinformationen

Informationen zum laufenden Semester sind auf ILIAS unter den jeweiligen Studiengängen zu finden:

  • Adressliste aller Studierenden und Dozierenden der PHTG
  • Stunden- und Raumpläne
  • Prüfungspläne
  • Termine und Jahresplän
Sicherheit

In Notsituationen, in denen die Campus-Gebäude evakuiert werden, müssen sich alle Anwesenden beim grün beschilderten Sammelplatz auf dem Sportplatz (Ostseite der Gebäude P und M) einfinden.

  • Beim Ertönen der Feueralarmsirene sind die Gebäude Richtung Sammelplatz zu verlassen.
  • Fluchtwege: über die Treppenhäuser direkt ins Freie. Lift nicht benutzen!
  • Fluchtwege und Feuerlöschposten sind signalisiert, in Plänen gekennzeichnet und an der Infowand im Gebäude P und M angeschlagen.
Sportangebote

Mitarbeitende und Studierende können kostenlos von verschiedenen Sportangeboten auf dem Campus Bildung Kreuzlingen profitieren.

Die Studierenden der PHTG sind zudem zu allen Angeboten des Hochschulsports der Universität Konstanz zugelassen. Das zu Beginn jeden Semesters herausgegebene Programm umfasst über 70 Disziplinen und gehört zu den besten Sportangeboten aller deutschen Universitäten. Jeweils zu Semesterbeginn wird per E-Mail auf diese Möglichkeiten und das Anmeldeverfahren aufmerksam gemacht.

Leiter Fachbereich Sport
Beate Klaedtke
beate.klaedtke(at)phtg.ch
Profil anzeigen

Sprachkompetenz

Die Sprachkomptenz Deutsch wird im Rahmen der Berufseignungsabklärung während des ersten Studienjahrs überprüft.

Abhängig vom Studiengang variieren die Anforderungen an die Sprachkompetenz in der gewählten Fremdsprache.

Die Details sind den entsprechenden Richtlinien zu entnehmen, diese finden Sie unter dem entsprechenden Studiengang bei den Dokumenten.

Stadttheater Konstanz

Die Studierenden der PHTG erhalten im Stadttheater Konstanz Vergünstigungen sowohl auf vorbestellte Karten wie auch an der Abendkasse. Der Ausweis für Studierende (CampusCard) ist dabei vorzulegen.

Standards

Unter einem Standard werden berufsrelevante Kompetenzen verstanden, die Wissen und Handeln vereinen. Es gibt eine Fülle möglicher Standards. Der Übersicht wegen werden Standards an der PHTG zu zehn Standardfeldern zusammengefasst. Diese bilden einen Ordnungsrahmen für das in der Ausbildung angestrebte Wissen und Können.
Sowohl die Module als auch die Portfoliobeiträge der Studierenden orientieren sich an den folgenden zehn Standardfeldern bzw. Standards.

1.    Fachwissen und –können
Lehrerinnen und Lehrer verstehen die zentralen Konzepte, Forschungsinstrumente und Strukturen ihrer Disziplin(en). Sie wissen, wie Schülerinnen und Schüler sich Fachwissen und -können aneignen und wie Lernsituationen geschaffen werden, die diese Aneignung und die Anwendung begünstigen. Diese Lernsituationen tragen dazu bei, dass Schülerinnen und Schüler befähigt werden, die Welt zu verstehen, sich über sie zu verständigen und sie mitzugestalten.
2.    Lernen und Entwicklung
Lehrerinnen und Lehrer verstehen, wie Schülerinnen und Schüler lernen und sich entwickeln. Sie sind fähig, Schülerinnen und Schüler einzeln und in Gruppen in ihren Lernprozessen differenziert wahrzunehmen und einzuschätzen und in ihrer Entwicklung umfassend zu fördern, zur Entfaltung ihrer Anlagen und Ausdrucksmöglichkeiten beizutragen.
3.    Umgang mit Heterogenität
Lehrerinnen und Lehrer verstehen die Verschiedenheit ihrer Schülerinnen und Schüler, im Besonderen auch in Bezug auf Kultur, soziale Herkunft und Gender, Alter und die unterschiedlichen Lernvoraussetzungen. Sie respektieren diese Heterogenität und stellen sie bei der Planung und Gestaltung von Unterricht und Schulleben in den Mittelpunkt ihrer Überlegungen.
4.    Eigenständiges Lernen, kritisches Denken, Problemlösen, kreatives Gestalten
Lehrerinnen und Lehrer setzen Lehr- und Lernformen ein, die dazu beitragen, dass die Schülerinnen und Schüler kritisch und verantwortungsbewusst denken, dass sie Probleme eigenständig erkennen und lösen lernen und dass sie lernen, ihre Umwelt verantwortungsbewusst und kreativ zu gestalten. Lehrerinnen und Lehrer anerkennen die Selbststeuerung der Schülerinnen und Schüler und stützen deren Stärken.
5.    Soziales Umfeld
Lehrerinnen und Lehrer tragen dazu bei, in Klasse und Schule ein unterstützendes soziales Umfeld zu schaffen, in dem eine von Wertschätzung und Vertrauen geprägte Lernatmosphäre entstehen kann und in dem Konflikte angesprochen und gelöst werden. Lehrerinnen und Lehrer unterstützen die Partizipation der Kinder und Jugendlichen.
Ihr «classroom-management» ist effektiv. Sie sind in der Lage, Gewalt und Diskriminierung jeder Form präventiv und intervenierend entgegen zu treten.
6.    Kommunikation
Lehrerinnen und Lehrer kommunizieren im Berufsfeld verständlich und effizient mit einzelnen Lernenden, mit Klassen und Gruppen. Sie kommunizieren im Kollegium und dessen Teams, mit Fachpersonen, Eltern, Behörden und in der Öffentlichkeit. Sie nutzen personale, didaktische sowie mediengebundene Kommunikationstechniken und wenden die Gesprächsformen kontext-, adressatengerecht und aufgabenspezifisch an. Lehrerinnen und Lehrer fördern die Kommunikation und Zusammenarbeit innerhalb von Klasse und Schulhaus, im weiteren schulischen Umfeld und innerhalb ihrer Berufsgruppe.
7.    Planung, Durchführung und Auswertung von Unterricht
Lehrerinnen und Lehrer sind in der Lage, ihren Unterricht differenziert und theoriegestützt zu planen, durchzuführen und zu reflektieren.
Sie planen den Unterricht aufgrund ihres Wissens über den Unterrichtsgegenstand, über die Schülerinnen und Schüler, aufgrund des offiziellen Lehrplans und der Leitideen und Leitsätze der betreffenden Schule. Sie sind in der Lage, Lernsituationen zu planen, durchzuführen bzw. zu begleiten und auszuwerten, welche Schülerinnen und Schüler befähigen, die Welt zu verstehen, sich über sie zu verständigen und sie mitzugestalten.
8.    Beurteilung
Lehrerinnen und Lehrer kennen verschiedenste Beurteilungsformen, ihre Funktionen und Wirkungen. Sie setzen die Verfahren zur Feststellung und Beurteilung von Leistungen und Produkten fachgerecht ein. Sie können daraus Erkenntnisse für die weiteren Lernprozesse ableiten. Sie verfügen über die sprachliche Kompetenz, Beurteilungen präzise zu kommunizieren.
9.    Sicherung der Qualität und professionelle Weiterentwicklung
Lehrerinnen und Lehrer sind reflektierende Praktikerinnen und Praktiker. Sie überprüfen die Wirkung ihrer Tätigkeit auf andere (Schülerinnen und Schüler, Eltern, Schulhausteam, gesellschaftliches Umfeld) und gehen ihre professionelle Weiterentwicklung gezielt an. Lehrerinnen und Lehrer halten sich an die ethischen Grundsätze ihrer Profession («Standesregeln»).
10.    Schule im Spannungsfeld von Kultur, Gesellschaft, Demokratie, Ökonomie und Ökologie
Lehrerinnen und Lehrer wissen, dass die Schule in einem Spannungsfeld von Kultur, Gesellschaft, Demokratie, Ökonomie und Ökologie steht. Sie verstehen, dass die Schule Teil eines gesamtgesellschaftlichen Systems ist und leiten daraus ihr professionelles Handeln ab. Sie pflegen die Zusammenarbeit innerhalb dieser Systeme und verfolgen dabei das Ziel, das Lernen und Wohlergehen der Schülerinnen und Schüler zu fördern.

Stipendien

Grundsätzlich ist für den Stipendienantrag derjenige Kanton zuständig, in welchem die Eltern den zivilrechtlichen Wohnsitz haben. Personen mit schweizerischem Bürgerrecht, deren Eltern im Ausland wohnen oder die elternlos im Ausland wohnen (Auslandschweizer), haben für Ausbildungen in der Schweiz den stipendienrechtlichen Wohnsitz in dem Kanton, in dem sich ihr Heimatort befindet. Bei mehreren Heimatorten gilt das zuletzt erworbene Bürgerrecht.
Nicht stipendienberechtigt sind Personen, die sich ausschliesslich zu Studienzwecken in der Schweiz aufhalten.

Auskunft erteilt die Stipendienstelle des Kantons Thurgau: www.stipendien.tg.ch

Departement für Erziehung und Kultur
Amt für Mittel- und Hochschulen
Ausbildungsbeiträge
Grabenstrasse 11
CH-8510 Frauenfeld
Tel. +41 (0)58 345 58 30

Anmeldeformulare können direkt übers Internet www.stipendien.tg.ch ausgedruckt werden. 

Für deutsche Studierende gilt das BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) auch für die PHTG, allerdings nicht für den Studiengang Vorschulstufe.

Studentische Mitsprache und Evaluation

Die Studentinnen und Studenten werden im Rahmen des Konzeptes zur Qualitätsentwicklung der PHTG regelmässig zur Ausbildung und zu den einzelnen Modulen befragt. Der Verein für Studierende der PHTG mit seinen Organen Studierendenrat und Studierendenversammlung ermöglicht und fördert die studentische Mitsprache.

Studienberatung

Berufs- und Studienberatung Kreuzlingen
Schützenstrasse 1
8280 Kreuzlingen
Tel.: +41 (0)58 345 59 70
biz-kreuzlingen(at)tg.ch
www.abb.tg.ch

Öffnungszeiten:
Montag–Freitag: 08:00–11:30 Uhr,
Montag-Mittwoch: 13.30–17.30 Uhr, Donnerstag: 13.30–19.00 Uhr, Freitag: 13.30–17.00 Uhr

Fragen zum Studium beantworten die zuständige Mentoratsperson oder die Studiengangsleitung.

Studienschwerpunkt (VS/PS)

Bei den Studiengängen Vorschulstufe und Primarstufe bilden der Studienschwerpunkt (7 Credits) und die Diplomarbeit (6 Credits) inhaltlich eine Einheit und werden zusammen als Diplomprojekt bezeichnet.
Die Studierenden wählen ihr Diplomprojekt innerhalb bestimmter Rahmenbedingungen.

Studierendenrat

Die Studierendenversammlung wählt jährlich einen Studierendenrat, wobei jeder Studiengang mit mindestens einem Mitglied vertreten sein sollte. Zu den Hauptaufgaben des Studierendenrats gehören der Einsitz im Konvent (Vertretung der Interessen der Studentinnen und Studenten im Bereich Lehre), die Organisation von Veranstaltungen sowie die Zusammenarbeit mit der Hochschulleitung.
Die Mailadresse des Studierendenrats lautet: phtgstudierendenrat(at)phtg.ch

Studierendenversammlung

Einmal jährlich findet eine Studierendenversammlung (SV) statt, wobei der Studierendenrat weitere einberufen kann. Alle Mitglieder des Vereins der Studierenden der PHTG (VSPHTG) sind zur Teilnahme an der SV berechtigt und verfügen über eine Stimme. Die SV beschliesst über alle Angelegenheiten des VSPHTG. Insbesondere sind das die Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten sowie des restlichen Studierendenrats. Die weiteren Aufgaben können den Statuten des VSPHTG entnommen werden, die auf der Vereinswebsite publiziert sind.

Thurgauer Modell

Im sogenannten Thurgauer Modell der Ausbildung von Lehrkräften für die Vorschulstufe, die Primarstufe und die Sekundarstufe I folgt auf drei Jahre Oberstufe (7. bis 9. Schuljahr) die vierjährige Pädagogische Maturitätsschule (PMS) mit einem musischen und einem pädagogischen Wahlbereich sowie einer integrierten beruflichen Grundausbildung. Sie schliesst mit einem schweizerisch anerkannten Maturitätsausweis gemäss Maturitätsanerkennungsreglement (MAR) ab, der zum Studium an allen Universitäten und Hochschulen berechtigt.

Auf Grund der Vorleistungen während der Maturitätsausbildung und der erfolgreich absolvierten Eignungsabklärung können die Absolventinnen und Absolventen, die sich für die Fortsetzung ihrer Ausbildung zur Lehrperson entschliessen, direkt in das Diplomstudium (2. Studienjahr) an der Pädagogischen Hochschule Thurgau eintreten.

Turnitin

Turnitin ist ein internetbasierter Dienst zur Erkennung von Plagiaten. 

Die PHTG setzt die Plagiatserkennungssoftware seit Beginn des Studienjahres 2018/19 ein, um sämtliche Bachelor- und Masterarbeiten daraufhin zu überprüfen, ob Textpassagen, welche aus fremden Quellen übernommen wurden, entsprechend kenntlich gemacht wurden. 

Verein für Studierende der PHTG (VSPHTG)

Der Verein hat das Ziel, die Kontakte zwischen den Studierenden und die kulturelle Vielfalt des studentischen Lebens zu fördern. Zudem vertritt der VSPHTG die Studierenden gegenüber allen Gremien, Kommissionen und in der Öffentlichkeit.
Die Studierenden erwerben ihre Mitgliedschaft mit der Immatrikulation an der PHTG. Die Mitgliedschaft endet mit der Exmatrikulation.

Verpflegung

In den Aufenthaltsbereichen P 019 und M 101 befinden sich Automaten mit Heiss- und Kaltgetränken sowie Snacks. Die persönliche Verpflegung darf innerhalb dieser Gebäude sonst nur noch in der Aufenthaltszone P 211 erfolgen.

Versicherung

In der Schweiz wohnhafte Studierende unterstehen der obligatorischen Kranken- und Unfallversicherung gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) und sind in der Schweiz bei Krankheit und Unfall genügend versichert. Zu überprüfen ist der Versicherungsschutz bei allfälligen Studienreisen ins Ausland und während Fremdsprachenaufenthalten. Studierende mit Wohnsitz im Ausland haben vor Studienbeginn ihren Versicherungsschutz bei Krankheit und Unfall abzuklären.

Der Abschluss einer persönlichen Haftpflichtversicherung wird allen Studierenden empfohlen. Die PHTG übernimmt keine Versicherungen; die Versicherung ist Sache der Studentinnen und Studenten.

Studentinnen und Studenten mit zivilrechtlichem Wohnsitz in der Schweiz müssen nach Vollendung des 20. Lebensjahres Beiträge an die AHV, IV und EO bezahlen. Der jährliche Mindestbeitrag beträgt CHF 503.– (Stand 2022). Von der Beitragspflicht ausgenommen ist, wer im entsprechenden Jahr über ein Erwerbseinkommen verfügt und dadurch bereits den Mindestbeitrag einbezahlt hat, oder wer einen Ehepartner mit Erwerbseinkommen hat, welcher den doppelten Mindestbeitrag einbezahlt hat. Ein Merkblatt ist im Hochschulsekretariat erhältlich.

Für die Abrechnung ist die Ausgleichskasse des Kantons Thurgau zuständig, welche die Beiträge erhebt. Die Abrechnung erfolgt demzufolge nicht über die PHTG.

Sozialversicherungszentrum Thurgau
St. Gallerstrasse 11
8500 Frauenfeld
Tel.: +41 (0)58 225 75 75
www.svztg.ch

Wahlmöglichkeiten (VS/PS)

Studierende der PHTG sollen eine breite Lehrbefähigung erwerben sowie während der Ausbildung nach ihren Interessen und Neigungen Schwerpunkte setzen. Dies wird durch die Gliederung der Ausbildung in drei Qualifikationsstufen umgesetzt: Basisqualifikation, Standardqualifikation und Schwerpunktqualifikation (Vertiefung).

Studierende der Studiengänge Vorschul- und Primarstufe erwerben zunächst in allen Fächern eine Basisqualifikation, gefolgt von der Standardqualifikation, welche Grundlage für die Lehrbefähigung ist. Studierende PS vertiefen ausserdem ein Fach nach Wahl, Studierende VS absolvieren einen Profilbereich. Schliesslich wählen alle Studierenden ein Diplomprojekt, das aus einem individuell gewählten Studienschwerpunkt und einer Diplomarbeit besteht. Die Diplomarbeit ist mit einer Einführung in Instrumente und Methoden der Forschung verknüpft.

Studiengang Vorschulstufe [VS]
Die Studierenden erwerben eine Basis- und Standardqualifikation in folgenden Fachbereichen:
> Sprache
> Mathematik
> Natur, Mensch, Gesellschaft
> Textiles und Technisches Gestalten
> Bildnerisches Gestalten
> Musik
> Bewegung und Sport

Im Rahmen des Profilbereichs «Bildung und Entwicklung 4- bis 8-jähriger Kinder» wird eine Vertiefung für das Unterrichten in der Basisstufe angeboten.

Das interdisziplinäre fächerübergreifende Lehren und Lernen für den Kindergarten ist Teil der fachdidaktischen Ausbildung auf der Vorschulstufe.

Studiengang Primarstufe [PS]
Die Studierenden erwerben eine Basis- und Standardqualifikation in folgenden Fachbereichen:
> Deutsch
> Fremdsprache
> Mathematik
> Natur, Mensch, Gesellschaft
> Textiles und Technisches Gestalten
> Bildnerisches Gestalten
> Musik
> Bewegung und Sport

Im Rahmen einer Schwerpunktqualifikation erlangen die Studierenden erweiterte Kenntnisse in einem der folgenden Fächer: Deutsch, Englisch, Mathematik, Bildnerisches Gestalten, Musik oder Sport.

Webmail-Zugang

Allen Mitarbeitenden und Studierenden steht der Zugang zur PHTG-E-Mail per Internet zur Verfügung: webmail.phtg.ch. Das Login erfolgt mit dem PHTG-Benutzernamen (vorname.nachname) und  persönlichen Passwort.

WLAN

Auf dem ganzen Campus steht WLAN zur Verfügung. Installationsanleitungen für diverse Betriebssysteme sind auf QM-Pilot zu finden (Dokumente ansehen / Informationen / Informatik).

Zimmerangebote

Freie Zimmer der PHTG werden an der Informationswand im Gebäude P (Ebene 0) veröffentlicht, jene der Pädagogischen Maturitätsschule Kreuzlingen am Anschlagbrett im Altbau der PMS (1. Stock).

Zulassung

 Detaillierte Informationen zur Zulassung sind unter dem jeweiligen Studiengang zu finden.

Administrative Fragen
Hochschulsekretariat
+41 (0)71 678 56 56
office(at)phtg.ch

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