
Ausländische Studierende
Ausländische Studentinnen und Studenten sind grundsätzlich zum Studium zugelassen, wenn sie die Zulassungsbedingungen für einen direkten Zugang erfüllen.
Die Studienplätze für Studierende mit Wohnsitz im Ausland bzw. mit einem ausländischen Zulassungsausweis sind grundsätzlich beschränkt. Sie können daher jeweils erst nach Ablauf der offiziellen Anmeldefrist (ca. Mitte Mai) benachrichtigt werden, ob ein Studienplatz zur Verfügung steht. Bis dahin wird eine Warteliste geführt.
Für die Studienplatzvergabe bei Bewerberinnen und Bewerbern mit Wohnsitz in Deutschland bzw. mit deutschem Abitur gelten folgende Kriterien:
- Es wird eine Mindestnote von 2.5 verlangt (erfolgreich absolvierte Studienleistungen im Umfang von mindestens 60 ECTS-Punkten können einen Abiturdurchschnitt über 2.5 ausgleichen).
- Es ist zusätzlich zur Online-Anmeldung ein Bewerbungsdossier zur Studien- und Berufsmotivation einzureichen.
Bewerberinnen und Bewerber, die ihren ausländischen Abschluss nicht an einem deutschen Gymnasium erworben haben, wenden sich bitte direkt an die Leitung des Aufnahmeverfahrens.
Für die Aufenthaltsbewilligung sind die Studierenden selbst zuständig. Interessierte aus Ländern der EU und der EFTA erhalten in der Regel eine Bewilligung, wenn sie nachweisen, dass sie immatrikulationsberechtigt und krankenversichert sind sowie über genügend finanzielle Mittel verfügen.
Merkblätter und Formulare sind erhältlich unter: Migrationsamt Thurgau
Gesuche für eine Aufenthaltsbewilligung sind zu richten an:
Migrationsamt
Multiplex 1 / Langfeldstrasse 53a
8510 Frauenfeld