
Übertritt von einer anderen PH
Der Übertritt von einer anderen schweizerischen Pädagogischen Hochschule (PH) ist möglich, wenn die Zulassungsbedingungen erfüllt sind und an der PHTG noch Leistungen in einem Umfang von mindestens 60 ECTS-Punkten absolviert werden.
An anderen Hochschulen erbrachte Leistungen werden angerechnet, wenn sie den Leistungen des KGU-Studienplans der PHTG entsprechen. Details werden durch die Studiengangsleitung sur dossier abgeklärt.
Kontakt
Allgemeine/administrative Fragen
Hochschulsekretariat
+41 (0)71 678 56 56
office(at)phtg.ch
Fachliche Fragen
Olivia Fündeling
Leiterin Aufnahmeverfahren
olivia.fuendeling@phtg.ch
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