
Berufspraktische Ausbildung (BPA)
Die Berufspraktische Ausbildung (BPA) ist wesentlicher Bestandteil des gesamten Studiums. Dabei lernen die Studierenden die beruflichen Anforderungen und den konkreten Berufsalltag kennen. Bereits im ersten Semester schnuppern sie im Rahmen von Hospitationen Klassenzimmerluft.
Praxislehrpersonen sowie Dozierende der PHTG – Mentorinnen und Mentoren – begleiten und unterstützen die Studierenden während der Praktika. Die Studierenden lernen schrittweise die Planung, die Durchführung und die Reflexion von Unterricht kennen.
Häufige Fragen zur Berufspraktischen Ausbildung
Elemente der berufspraktischen Ausbildung Sekundarstufe I

Praktika Stufenerweiterung:
Die Stufenerweiterung erfordert das Absolvieren von zwei je 3-wöchigen Praktika. Die Praktika können unter der Leitung der Berufspraktischen Ausbildung Sekundarstufe I im Rahmen der eigenen Berufstätigkeit absolviert werden, sofern dies den Ausbildungsvorgaben entspricht.
Praktika Facherweiterung:
Die Facherweiterung erfordert das Absolvieren von zwei je 4-wöchigen Praktika. Die Praktika können unter der Leitung der Berufspraktischen Ausbildung Sekundarstufe I im Rahmen der eigenen Berufstätigkeit absolviert werden, sofern dies den Ausbildungsvorgaben entspricht.