
Stufenerweiterung von der Primarstufe zur Sekundarstufe I
Studierende, welche bereits über einen Bachelor of Arts in Primary Education bzw. ein gesamtschweizerisch anerkanntes Lehrdiplom für die Primarstufe verfügen, haben die Möglichkeit eine Stufenerweiterung zur Lehrperson der Sekundarstufe I zu absolvieren.
Das Studium kann entweder in Vollzeit oder Teilzeit (berufsbegleitend) absolviert werden. Dies ermöglicht auch berufstätigen Interessenten, sich nebenberuflich weiter zu qualifizieren.
Für das Vollzeitstudium der Stufenerweiterung Sekundarstufe I beträgt die Mindeststudiendauer vier Semester. Bei der berufsbegleitenden Variante kann sich die Studiendauer je nach individuellem Studienplan verlängern.
Ein Grossteil der fachwissenschaftlichen Studien wird an der Universität Konstanz absolviert. Die erziehungswissenschaftlichen, didaktischen und berufspraktischen Veranstaltungen finden in der Regel am frühen Abend an der PHTG in Kreuzlingen statt. Für die Stufenerweiterung werden zwei Praktika von je drei Wochen Dauer absolviert.
Je nach Fächerwahl und Vorbildung werden 120 ECTS-Punkte erarbeitet, was bei einem Vollzeitstudium einer Dauer von ca. 2 Jahren entspricht.
Studienaufbau Stufenerweiterung
4. Semester | Masterarbeit Studium PHTG |
3. Semester | Fachstudium UKN Studium PHTG Praktikum 2 (3 Wochen) |
2. Semester | Fachstudium UKN Fachdidaktik PHTG Praktikum 1 (3 Wochen) |
1. Semester | Fachstudium Universität Konstanz (UKN) Fachdidaktik PHTG |
Stufenerweiterung von der Sekundarstufe II zur Sekundarstufe I
Eine Stufenerweiterung von der Sekundarstufe II zur Sekundarstufe I ist reglementarisch nicht vorgesehen. Es besteht allerdings die Möglichkeit auf der Basis der Lehrbefähigung Sek II eine Lehrbefähigung für Sek I zu erwerben. Die Stufenerweiterung schliesst mit einer Lehrbefähigung in mindestens zwei und maximal drei Fächern ab. Aktuell wird an der PHTG für die Stufenerweiterung die Lehrbefähigung in drei Fächern umgesetzt. Üblicherweise werden zwei universitäre Fächer und ein Erweiterungsfach belegt. Dabei können bis zu zwei Integrationsfächer gewählt werden. Der Erwerb der Lehrbefähigung erfolgt über eine Integration in den Regelstudiengang und Anrechnungen bisheriger Leistungen. Es wird im Einzelfall abgeklärt, welche Studienleistungen noch zu erbringen sind und welche Vorleistungen berücksichtigt werden können. Angerechnet werden in der Regel bereits erbrachte Studienleistungen in Fächern, welche auf der Sekundarstufe I unterrichtet werden sowie berufspraktische Ausbildungsanteile. Gesuche um Anrechnungen von Vorleistungen werden nach bestätigter Aufnahme in den Studiengang bearbeitet.
Vor Antritt der Stufenerweiterung wird mit jedem Studierenden ein individueller Studienvertrag sur dossier erstellt, der die angerechneten bzw. die noch zu absolvierenden Studienleistungen definiert.