Hinweise für Studierende einer modernen Fremdsprache

Sprachkompetenznachweis C2:
Alle Studierenden müssen die geforderte Sprachkompetenz C2 durch eine anerkannte Sprachprüfung an einem dafür autorisierten, unabhängigen Institut nachweisen.
Der offizielle Nachweis über das Sprachkompetenzniveau muss spätestens vor Antritt eines Praktikums in der entsprechenden Sprache eingereicht werden. Ohne vorgängigen C2-Sprachkompetenznachweis darf kein Praktikum absolviert werden.

Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind:

  • Studierende, deren Zielsprache zugleich die Muttersprache ist (diese müssen dafür vor Studienantritt für Deutsch mindestens das Sprachkompetenzniveau C1 nachweisen),
  • Studierende, die ihre gesamte fachwissenschaftliche BA- und MA-Ausbildung an einer Universität in einem Land, in dem die Zielsprache als Amtssprache gesprochen wird, absolviert haben.

Nachweis Fremdsprachenaufenthalt:
Alle Studierenden müssen einen Sprachaufenthalt im entsprechenden Sprachgebiet von mindestens 4 Monaten Dauer (bzw. von mindestens 5 Monaten Dauer mit maximal einem Unterbruch) nachweisen.

 

Ausführliche Informationen: Merkblatt Fremdsprachen

Kontakt

Leitung Aufnahmeverfahren
Elena Lo Presti
+41 (0)71 678 57 21
studiengang.sek2(at)phtg.ch

 

Informationen

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