Anrechnung früherer Studienleistungen

Die Anrechnung bereits erbrachter Studienleistungen wird nach den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) individuell (sur dossier) geprüft.

Anerkennbar bzw. anrechenbar sind Studienleistungen eines vorausgehenden Studiums, welche in Bezug auf Inhalt und Umfang als äquivalent beurteilt werden und die mit einem Leistungsnachweis abgeschlossen wurden.

Fragen zur Anerkennung früherer Studienleistungen werden erst nach einer Zulassung zum Studiengang durch die Leitung Aufnahmeverfahren beurteilt.

Richtlinien zur Anrechenbarkeit von Studienleistungen 

Antrag auf Anrechnung

 

Fragen zur Anerkennung bisheriger Studienleistungen
Elena Lo Presti
Leiterin Aufnahmeverfahren
+41 (0)71 678 57 21
studiengang.sek2(at)phtg.ch

 

Informationen

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