Geschichte der Bildungsgerechtigkeit

Geschichte der Bildungsgerechtigkeit

Projektbeschrieb

Als öffentliche und vom Staat getragene Institution ist das Bildungswesen mit dem Anspruch konfrontiert, gerecht zu sein. Die Frage, wann ein Bildungswesen als gerecht gilt, ist jedoch nicht eindeutig zu beantworten. Bildungsgerechtigkeit ist ein Konzept, das abhängig von der theoretischen Betrachtungsperspektive, des historischen Kontexts oder der politischen Präferenz variiert. So kann Bildungsgerechtigkeit als Verteilungsgerechtigkeit, als Teilhabegerechtigkeit oder als Anerkennungsgerechtigkeit verstanden werden.

In der gegenwärtigen Bildungspolitik dominiert die Auffassung, die Gerechtigkeit des Systems könne anhand des Indikators der «Equity» geprüft werden. Demnach ist ein Bildungswesen gerechter, je kleiner die herkunftsbedingten Effekte auf Leistungsunterschiede sind – Gerechtigkeit misst sich also an einem möglichst tiefen Einfluss der sozioökonomischen Herkunft, des Geschlechts und der Nationalität auf schulische Leistungsunterschiede. Diese Vorstellung von Bildungsgerechtigkeit impliziert eine Bildungspolitik der Chancengerechtigkeit, die auf eine möglichst gerechte Verteilung von Bildung abzielt. Gerecht ist die Verteilung dann, wenn sie nicht nach Herkunft, sondern nach Leistung erfolgt und somit meritokratisch organisiert ist.

Dass Bildungsgerechtigkeit inzwischen vorwiegend meritokratisch bzw. als Leistungsgerechtigkeit verstanden und vor allem gemessen wird, ist eng mit dem Aufkommen einer empirisch arbeitenden Bildungssoziologie verbunden. Diese misst seit der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts solche Leistungsunterschiede mit immer elaborierteren Verfahren und lässt entsprechende Erkenntnisse in Schulreformprojekte einfliessen. Das Forschungsprojekt befragt in historischer Perspektive die erkenntnistheoretischen Voraussetzungen wie auch die politischen und schulischen Wirkungen dessen, dass Bildungsgerechtigkeit vorderhand als Verteilungsgerechtigkeit verstanden wird. Zum einen werden die epistemischen und institutionellen Voraussetzungen einer empirischen Bildungssoziologie rekonstruiert, die vor allem Bildungsungleichheiten vermisst. Dabei wird danach gefragt, unter welchen institutionellen Voraussetzungen diese Forschung geleistet wurde, woran sie methodische anknüpfte und welche Art von Erkenntnissen sie (re-)produzierte. Zum anderen zielt das Forschungsprojekt darauf ab, Schulreformprojekte in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts danach zu prüfen, wie Gerechtigkeitsargumente zu deren Legitimation beigezogen wurden und inwiefern dabei auf theoretische oder empirische Befunde der soziologischen Forschung zu Bildungsungleichheiten zurückgegriffen wurde.

Laufzeit

fortlaufend

Finanzierung

Eigenmittel

Bearbeitung

Dr. Philipp Eigenmann

Quicklinks

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