
Coronavirus
Seit Beginn der Pandemie im Frühjahr 2020 hat die Hochschulleitung unter anderem die Strategie verfolgt, bei den Massnahmen möglichst Planungssicherheit zu gewährleisten. Das bedeutet aktuell, dass die PHTG die Aufhebung der Schutzmassnahmen sorgfältig und differenziert angeht.
Mit Entscheid des Bundesrates vom 30. März 2022 wurden alle Schutzmassnahmen im Hinblick auf die Übertragung des Coronavirus auf den 1. April 2022 aufgehoben: auf die Isolationspflicht für infizierte Personen wird damit verzichtet und das Tragen von Masken im öffentlichen Verkehr fällt weg. Für die PHTG gilt ab dem 1. April 2022:
- Es gelten die üblichen Schutz- und Sorgfaltspflichten.
- Das Tragen einer Maske wird situationsbezogen empfohlen und es wird entsprechend um respekt- und rücksichtsvollen Umgang gebeten.
Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen werden wie geplant und kommuniziert durchgeführt.
Weiterführende Informationen finden die Studierenden und Dozierenden auf der internen Austauschplattform ILIAS. Spezifische Fragen beantworten die Studiengangsleitungen.
Informationen zu den Zugangsmöglichkeiten auf den Campus der Universität Konstanz sind hier zu finden.