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19.12.18 «Menschenrechte als Religion der Moderne»

Prof. Dr. Dr. Oskar Dangl, Leiter des Kompetenzzentrums für Menschenrechtspädagogik an der KPH Wien und Lehrbeauftragter an der Universität Wien, referierte an der Pädagogischen Hochschule Thurgau anlässlich des 70. «Geburtstags» der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte AEMR über deren Inhalt und Begründung.

Am 10. Dezember 1948 wurden die AEMR durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Die AEMR markiert als säkulares (weltliches) Projekt eine Abkehr von der Vereinnahmung der menschlichen Würde durch Kirche und Religionen. Anlass zur AEMR gab die nicht zu erklärende Katastrophe des zweiten Weltkriegs. Eine industrielle Vernichtung von Menschen in diesem Ausmass hatte es bis dahin nicht gegeben. Für das Zusammenleben der Nationen brauchte es eine neue Wertebasis, da das Christentum und seine weltlichen Würdenträger nicht im Geringsten im Stande waren, verhindernd zu wirken. Emile Durkheim bezeichnete die Menschenrechte als Religion der Moderne. Dies kommt in der Präambel der AEMR zum Ausdruck: «Da die Völker der Vereinten Nationen in der Charta ihren Glauben an die grundlegenden Menschenrechte, an die Würde und den Wert der menschlichen Person […].» Die Menschenrechte sollen das Individuum vor rechtswidrigen Herrschaftsansprüchen und Willkür des Staates sowie vor Tyrannei schützen. Gegner der AEMR formieren sich im Totalitarismus sowie im radikalen Relativismus. Die aktuelle Weltlage lässt den Schluss zu, dass eine Erosion dieser Zielsetzung durch Machthaber vorangetrieben wird.

Text: Prof. Dr. Damian Miller, Dozent Pädagogik und Psychologie / Leiter Fachbereich Bildungs- und Sozialwissenschaften 

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