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15.04.20 Auswahl «Kunst und Bau» ist abgeschlossen

Plastilinmodelle, Peter Kamm

Mit einer grossformatigen Steinskulptur im offenen, langgezogenen Aussenraum im Süden des Erweiterungsbaus der Pädagogischen Hochschule Thurgau spannt sich der Bogen «Kunst und Bau» auch im neuen Gebäude der PHTG weiter.

Peter Kamm ist der Künstler, der mit seiner Arbeit das Beurteilungsgremium des Kantons überzeugen konnte. Sein Vorschlag wird aus fünf konzeptionellen Ideen von Künstlerinnen und Künstlern ausgewählt, die sich seit dem Dezember 2019 nach einer Begehung auf der Baustelle des Erweiterungsbaus der Aufgabe gestellt hatten: Architektur und Kunst sollen sich ergänzen, ohne ihre Eigenständigkeit aufzuheben. Die künstlerische Intervention erzeugt zusätzlich Wirkung. Sie soll fragend und fordernd wahrgenommen werden.

Beeinflusst von Aby Warburg
Die Skulptur von Peter Kamm besteht aus drei unterschiedlich grossen, massiven Steinvolumen. Ein gemeinsamer Sockel verbindet sie zu einem geschlossenen Ganzen. Zusätzlich bezieht sich Peter Kamm auf die Arbeit des Kunst- und Kulturwissenschaftlers Aby Warburg, dessen Arbeit ihn seit längerem beschäftigt. Die rhythmische Folge der Steine auf einer gemeinsamen Bodenplatte unterstützt den länglichen Baukörper. Dadurch gelingt der von allen Seiten sichtbaren Intervention die Themen der Architektur weiterzuführen und zu ergänzen. Die aus dem Stein heraus geformte Bildsprache bereichert die Skulpturengruppe und stellt diese in einen Zusammenhang zum Ort als pädagogischer Ausbildungsstätte. Die Skulptur zeigt sich als vielschichtig und macht neugierig auf verschiedene Lesearten und Interpretationen. Da sie nicht nur aus dem eigentlichen Haus, sondern auch vom öffentlichen Erschliessungsweg wahrnehmbar ist, leistet sie einen Beitrag für den gesamten Campus.

«Kunst und Bau»
Für Kunst und Bau oder Kunst im öffentlichen Raum verwendet der Kanton bei Bauprojekten, die mehr als 3 Millionen Franken kosten, in der Regel 1 Prozent der Bausumme. Ziel ist es, die Auseinandersetzung mit zeitgenössischer Kunst im öffentlichen Raum zu fördern. Dabei werden vor allem regional und überregional bekannte Künstlerinnen und Künstler berücksichtigt. Wenn die Ausführungssumme für das Kunstwerk mehr als CHF 150’000 beträgt, wird ein Wettbewerb gemäss Wettbewerbsordnung für visuelle Kunst des Berufsverbandes «visarte» oder nach SIA-Ordnung 142 durchgeführt. Für die Umsetzung der geltenden Grundlagen und die Durchführung von Wettbewerbsverfahren ist das Hochbauamt des Kantons Thurgau zuständig.

Bericht des Beurteilungsgremiums

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