
Hochschulübertritt – Übertritt von einer anderen PH
Der Übertritt von einer anderen schweizerischen Pädagogischen Hochschule (PH) ist, vorbehältlich der Erfüllung der Zulassungsbedingungen, möglich, wenn an der PHTG noch Leistungen in einem Umfang von mindestens 60 ECTS-Punkten absolviert werden.
Die an der anderen PH erbrachten Leistungen werden angerechnet, sofern sie den Leistungen gemäss Studienplan der PHTG entsprechen. Details werden durch die Studiengangsleitung sur dossier abgeklärt.
Kontakt
Allgemeine/administrative Fragen
Hochschulsekretariat
+41 (0)71 678 56 56
office(at)phtg.ch
Fachliche Fragen
Olivia Fündeling
Leiterin Aufnahmeverfahren VS/KGU/PS
olivia.fuendeling@phtg.ch
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