Rückblick - Paul Schnoz

Paul Schnoz, Absolvent Masterstudiengang Frühe Kindheit 2011-2013

Was hat Sie motiviert, sich für diesen Masterstudiengang anzumelden?
Meine Motivation bestand vor allem darin, mein Wissensspektrum zu erweitern und mich vertieft mit der frühen Kindheit auseinanderzusetzen. Ausschlaggebend für den Studiengang an der PHTG und Uni Konstanz war der Aspekt, die kindliche Entwicklung und die entsprechenden Fördermöglichkeiten aus wissenschaftlicher Sicht zu betrachten und mein Praxiswissen so zu ergänzen.

Wie verlief Ihre schulische und berufliche Laufbahn vor Absolvierung des Masters Frühe Kindheit?
Nach der Ausbildung zum Kindergärtner übte ich diesen Beruf über mehrere Jahre aus. Anschliessend war ich als Heimleiter, Hortleiter und als Berufsschullehrer in verschiedenen Kantonen der Schweiz tätig. In diesen Tätigkeitsfeldern hatte ich die Möglichkeit, mich vorwiegend mit der Entwicklung und der Förderung von Menschen ab dem Kindergartenalter bis ins Erwachsenenalter auseinanderzusetzen. Der Masterstudiengang ermöglichte mir, mein Profil zu schärfen und das Altersspektrum auszudehnen. Vor allem aber gestattete mir dieses Studium, das Praxiswissen um den wissenschaftlichen Aspekt zu erweitern und diesen in den Berufsalltag zu transferieren.

In welchem Bereich sind Sie heute tätig?
Ich arbeite für die Stadt Frauenfeld als Fachbereichsleiter Frühförderung und Kinderbetreuung. Frauenfeld hat den persönlichen und gesellschaftlichen Wert der Förderung und Prävention in der frühen Kindheit erkannt und führt verschiedene Angebote, welche diese Bereiche unterstützen. In meiner Funktion bin ich unter anderem für die Konzepterarbeitung, Organisation und Koordination dieser Angebote zuständig. Ich stelle die interne und externe Beratung sicher und pflege den Kontakt mit Schulen, Vereinen sowie anderen Fachorganisationen.

Allgemeine Fragen
Studiengangssekretariat
Esther Ammann
esther.ammann(at)phtg.ch

Fachliche Fragen
Studiengangsleiterin
Prof. Dr. Carine Burkhardt Bossi
carine.burkhardt(at)phtg.ch

Kontakt

Quicklinks

Gefördert durch

Weitere Seiten

Quicklinks

Gefördert durch

Häufige Fragen

Muss ich die Semestergebühren bezahlen, wenn ich an der Universität Konstanz studiere?

Als Studierende des Masterstudiengangs Frühe Kindheit besuchen Sie zwingend beide Hochschulen, da es sich um einen Joint Degree handelt. Die Studiengebühren sind gemäss den Angaben unter Kosten zu begleichen.

An welcher Hochschule bin ich als Masterstudentin / Masterstudent Frühe Kindheit immatrikuliert?

Studierende des Masterstudiengangs Frühe Kindheit sind an beiden Hochschulen immatrikuliert.

Wie sieht das berufsbegleitende Studium aus?

Der Masterstudiengang Frühe Kindheit ist als Vollzeitausbildung konzipiert. Doch durch den jährlichen Studienstart kann der Besuch der Veranstaltungen anders aufgeteilt besucht werden, sodass die Belastung etwas reduziert wird. Allerdings sollten die Tage Mittwoch, Donnerstag und Freitag für das Studium freigehalten werden. Die Regelstudienzeit verlängert sich dadurch auf sechs Semester.

Wo finden die Veranstaltungen (Seminare und Kurse) des Masterstudiums Frühe Kindheit statt?

Die Veranstaltungen des Studiums Frühe Kindheit finden an beiden Hochschulen (in Kreuzlingen an der PHTG und in Konstanz an der Universität Konstanz) statt. Zurzeit findet die Mehrheit der Veranstaltungen in Kreuzlingen statt.

Wie kann ich mich für ein «sur dossier»-Aufnahmeverfahren bewerben?

Um ins Verfahren aufgenommen zu werden, muss die Online-Anmeldung «sur dossier» ausgefüllt und ein tabellarischer Lebenslauf eingereicht werden. Nach Eingang dieser Anmeldung und Sichtung des Lebenslaufs wird die Rechnung für eine «sur dossier»-Aufnahme ausgelöst und in einem Vorgespräch werden die Rahmenbedingungen und der Prozess des Vorgehens näher erläutert sowie alle noch offenen Fragen geklärt.

Was umfasst ein «sur dossier»-Aufnahmeverfahren?

Das «sur dossier»-Aufnahmeverfahren umfasst die Prüfung des eingereichten, schriftlich formulierten Nachweises der Bachelor-äquivalenten Kompetenzen, welche im Rahmen der beruflichen und ausserberuflichen Erfahrungen erlangt wurden, sowie ein Aufnahmegespräch.

Was ist ein «sur dossier»-Aufnahmeverfahren?

Im «sur dossier»-Aufnahmeverfahren wird der Nachweis von BA-äquivalenten Kompetenzen über berufliche und ausserberufliche Erfahrungen nachgewiesen.

Gilt mein altrechtliches Lehrdiplom als Bachelor-Abschluss?

Nein. Wer ein altrechtliches Lehrdiplom besitzt und über 30 Jahre alt ist, kann sich über das «sur dossier»-Aufnahmeverfahren für einen Studienplatz bewerben.