Häufige Fragen zur Facherweiterung

Erhalte ich die Anmeldegebühr von CHF 200.– zurück, wenn ich das Studium nicht antrete?

Sie erhalten die volle Anmeldegebühr zurück, wenn Sie sich vor dem Anmeldeschluss, 1. Mai, schriftlich vom Studium abmelden. Bei einer Abmeldung nach Anmeldeschluss gilt die Anmeldegebühr als Entschädigung für den administrativen Aufwand.

Ich möchte mich gerne für weitere Fächer qualifizieren. In Frage kämen die Fächer Deutsch, Naturwissenschaften sowie Latein.

Die PHTG ermöglicht den Erwerb von Lehrbefähigungen für die Sek I in den folgenden Fächern: Deutsch, Mathematik, Französisch, Englisch, Geschichte/Geografie, Biologie/Chemie/Physik, Bildnerisches Gestalten, Textiles Gestalten, Technisches Gestalten, Wirtschaft/Arbeit/Haushalt, Musik und Sport.

Bin ich mit einem deutschen Fachabitur zum Studiengang Sek I zugelassen?

Nein. Voraussetzung für die Zulassung zum Studiengang Sek I ist eine gymnasiale Matur (Abitur) bzw. die allgemeine Hochschulreife.

Gibt es an der PHTG einen kantonalen Lehrgang für Quereinsteigende?

Nein, ein kantonaler Lehrgang für Quereinsteigende ohne Lehrdiplom ist nicht geplant. Es gibt «nur» die Möglichkeit, in den 9-semestrigen Regelstudiengang Sek I einzusteigen. Bereits geleistete Studien, insbesondere Fachstudien, können angemessen angerechnet werden. So entsteht ein «Regelstudiengang mit Lücken», der sich aber kaum verkürzen lässt (der Regelstudiengang ist als Vollzeitstudium konzipiert).

Gibt es an der PHTG ein Studienangebot für Lehrpersonen der Sekundarstufe II (Gymnasiallehrpersonen), um ein Lehrdiplom für die Sekundarstufe I zu erwerben?

Ja, das ist möglich und wird individuell abgeklärt. Es besteht die Möglichkeit auf der Basis einer Lehrbefähigung Sek II eine Lehrbefähigung für Sek I (2 – 4 Fächer) zu erwerben. Es wird im Einzelfall abgeklärt, welche Studienleistungen noch zu erbringen sind und welche Vorleistungen berücksichtigt werden können. Angerechnet werden in der Regel bereits erbrachte Studienleistungen in Fächern, welche auf der Sekundarstufe I unterrichtet werden sowie berufspraktische Ausbildungsanteile.

Kann ich von einer anderen PH an die PHTG wechseln?

Grundsätzlich ja, sofern nicht ein definitiver Ausschluss vorliegt. Leistungen werden nur angerechnet, wenn die Leistungsnachweise vorgelegt werden können. Für einen Diplomabschluss an der PHTG muss ein wesentlicher Teil der Studien an der PHTG absolviert werden.

Wird das erste Jahr PMS vollumfänglich als erstes Studienjahr Sek I angerechnet?

Nein. Studierenden der PMS mit erfolgreicher beruflicher Grundausbildung werden Praktika, Ausbildungen in Informations- und Kommunikationstechnologie, Fremdsprachaufenthalte und Sprachzertifikate angerechnet. Insgesamt kann mit Anrechnungen im Umfang von ca. 30 Kreditpunkten gerechnet werden. Bei optimalem Studienverlauf schliessen Studierende mit PMS-Maturität ihr Studium nach 8 Semestern ab.

Kann ich als deutsche Studentin / deutscher Student an der PHTG studieren und mit dem Schweizer Diplom Sek I nachher in Deutschland unterrichten?

Die Anerkennung der Schweizer Diplome für die Sekundarstufe I in Deutschland ist noch nicht geregelt. Sie müssen mit erheblichen Problemen rechnen, da die Ausbildung in der Schweiz wesentlich anders ist als in Deutschland (mehrere Fächer, weniger Fachstudium, kein Referendariat). Die zuständigen Kultusministerien geben Auskunft über allfällige Anpassungsleistungen.

Wie werden meine bisherigen Studien angerechnet?

Frühere Studienleistungen werden angerechnet, wenn sie gleichwertig zu Studienanteilen im Regelstudiengang sind. Das aufwendige Anrechnungsverfahren wird erst durchgeführt, wenn die Anmeldung durch Einzahlung der Anmeldegebühr definitiv ist. Die Anmeldegebühr wird nicht zurückerstattet, wenn das Studium nicht angetreten wird.

Wie lange dauert mein Studium noch, wenn ich in Deutschland das 1. Staatsexamen abgeschlossen habe?

Studierende mit dem 1. Staatsexamen für die entsprechende Stufe (7.–9. Schuljahr) haben Studienanteile aus allen Studienjahren zu absolvieren. Das Studium dauert je nach Vorbildung und Fächerwahl 4–6 Semester.

Ich habe das 1. Staatsexamen (Lehramt) in Deutschland abgeschlossen. Kann ich an der PHTG die Lehrbefähigung für die Sekundarstufe I erwerben?

Zugelassen werden im Regelfall nur Studierende, die bereits auf der Sekundarstufe I in der Schweiz unterrichten.

Nehmen Sie ausländische Studierende auf?

Für Personen mit Wohnsitz im Ausland ist die Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze beschränkt.

Ich habe die Berufsmaturität abgeschlossen. Kann ich nach dem Allgemeinbildenden Studienjahr an der PHTG das Regelstudium Sek I absolvieren?

Nein. Dazu müssen Sie die Passerelle absolvieren (Äquivalent zur gymnasialen Maturität).

Ich habe ein Fächergruppenlehrdiplom für die Sekundarstufe I. Werde ich an der PHTG aufgenommen?

Ja, Sie können im Rahmen einer Facherweiterung eine EDK-anerkannte Fachlehrbefähigung erwerben.

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