Übertritt von einer anderen PH

Der Übertritt von einer anderen schweizerischen Pädagogischen Hochschule (PH) ist grundsätzlich möglich, wenn die Zulassungsbedingungen erfüllt sind und an der PHTG noch Leistungen in einem Umfang von mindestens 60 ECTS-Punkten absolviert werden.

Die an der anderen PH erbrachten Leistungen werden angerechnet, sofern sie den Leistungen gemäss Studienplan der PHTG entsprechen.

Details werden durch durch die Leitung des Aufnahmeverfahrens sur dossier abgeklärt.

Kontakt

Administrative Fragen
Hochschulsekretariat
+41 (0)71 678 56 56
office(at)phtg.ch

 

Allgemeine Studienberatung
Studiengangssekretariat Sekundarstufe I
+41 (0)71 678 57 22
studiengang.sek1(at)phtg.ch

 

Leitung Aufnahmeverfahren
Sekundarstufe I

Astrid Schefer
astrid.schefer(at)phtg.ch

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