
Stufenerweiterung von der Primarstufe
Eine Stufenerweiterung von der Primarstufe auf Sekundarstufe I können Personen mit folgenden erbrachten Vorleistungen absolvieren:
- Von der EDK anerkanntes Lehrdiplom für die Primarstufe (seminaristisches Diplom oder Bachelor of Arts in Primary Education).
- EDK anerkanntes altrechtliches Lehrdiplom für die Primarstufe (Schuljahre 3 bis 8): Direkte Zulassung zum Masterstudium, wenn eine mindestens dreijährige Unterrichtspraxis auf der Sekundarstufe I und / oder der Primarstufe (Schuljahre 3 bis 8) bei einem Beschäftigungsgrad von mindestens 50 Prozent vorliegt.
Die Mindeststudiendauer beträgt vier Semester. Ein Grossteil der fachwissenschaftlichen Studien wird an der Universität Konstanz absolviert. Die erziehungswissenschaftlichen, didaktischen und berufspraktischen Veranstaltungen finden in der Regel am frühen Abend an der PHTG in Kreuzlingen statt. Für die Stufenerweiterung werden zwei Praktika von je drei Wochen Dauer absolviert. Es werden 120 ECTS Punkte erarbeitet, was bei einem Vollzeitstudium einer Dauer von ca. 2 Jahren entspricht. Berufsbegleitende Studien verlängern die Studiendauer entsprechend.
Eine Stufenerweiterung von der Sekundarstufe II auf Sekundarstufe I ist reglementarisch nicht vorgesehen. Es besteht allerdings die Möglichkeit auf der Basis der Lehrbefähigung Sek II eine Lehrbefähigung für Sek I zu erwerben. Die Stufenerweiterung schliesst mit einer Lehrbefähigung in mindestens zwei und maximal drei Fächern ab. Aktuell wird an der PHTG für die Stufenerweiterung die Lehrbefähigung in drei Fächern umgesetzt. Üblicherweise werden zwei universitäre Fächer und ein Erweiterungsfach belegt. Dabei können bis zu zwei Integrationsfächer gewählt werden. Der Erwerb der Lehrbefähigung erfolgt über eine Integration in den Regelstudiengang und Anrechnungen bisheriger Leistungen. Es wird im Einzelfall abgeklärt, welche Studienleistungen noch zu erbringen sind und welche Vorleistungen berücksichtigt werden können. Angerechnet werden in der Regel bereits erbrachte Studienleistungen in Fächern, welche auf der Sekundarstufe I unterrichtet werden sowie berufspraktische Ausbildungsanteile. Gesuche um Anrechnungen von Vorleistungen werden nach bestätigter Aufnahme in den Studiengang bearbeitet.
Vor Antritt der Stufenerweiterung wird mit jedem Studierenden ein individueller Studienvertrag sur dossier erstellt, der die angerechneten bzw. die noch zu absolvierenden Studienleistungen definiert.
Nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf. Gerne beraten und informieren wie Sie weiter.
Häufige Fragen zur Stufenerweiterung