
Kosten im Studium
Einmalige Studienkosten
- Anmeldegebühr CHF 200.–
- Anmeldegebühr während der Nachmeldefrist CHF 300.–
Bei einer wiederholten Anmeldung wird eine erneute Anmeldegebühr erhoben.
Stipendien für Schweizer Studierende
Grundsätzlich ist für den Stipendienantrag derjenige Kanton zuständig, in welchem Ihre Eltern den zivilrechtlichen Wohnsitz haben. Personen mit schweizerischem Bürgerrecht, deren Eltern im Ausland wohnen oder die elternlos im Ausland wohnen (Auslandschweizer), haben für Ausbildungen in der Schweiz den stipendienrechtlichen Wohnsitz in dem Kanton, in dem sich ihr Heimatort befindet. Bei mehreren Heimatorten gilt das zuletzt erworbene Bürgerrecht.
Nicht stipendienberechtigt sind Personen, die sich ausschliesslich zu Studienzwecken in der Schweiz aufhalten.
Auskunft erteilt die Stipendienstelle des Kantons Thurgau: www.stipendien.tg.ch
Departement für Erziehung und Kultur
Amt für Mittel- und Hochschulen Ausbildungsbeiträge
Grabenstrasse 11
CH-8500 Frauenfeld
Kontakt: Herr Hans Peter Hilber, +41 (0)58 345 58 39
Anmeldeformulare können direkt übers Internet www.stipendien.tg.ch ausgedruckt werden.