
Zusatzzertifikat für Berufspädagogik
Studierende, die auch die Lehrbefähigung für Berufsmaturitätsschulen erlangen wollen, belegen einerseits das Modul Berufspädagogik (BP) im Umfang von 10 ECTS (vgl. auch Modulbeschreibungen für BP) und müssen andererseits eine Berufstätigkeit von mindestens 6 Monaten Dauer und mindestens 900 Arbeitsstunden ausweisen (Tätigkeiten in pädagogischen Zusammenhängen zählen nicht; es werden explizit betriebliche Erfahrungen erwartet).
Die betreffenden Bestimmungen des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) und der Eidgenössischen Hochschule für Berufspädagogik (EHB) sind nachstehend zu finden:
Informationen und Voraussetzungen für das Zusatzzertifikat Berufspädagogik
Zusatzzertifikat für Berufsprädagogik beantragen
Das Antragsverfahren mit dem EHB wird durch das Studiengangssekretariat Sek II der PHTG abgewickelt. Einzureichen sind die Nachweise über die betriebliche Erfahrung sowie das vollständig ausgefüllte Antragsformular.
Hinweis: Das Zusatzzertifikat kann ausschliesslich von derjenigen Hochschule beantragt werden, bei der das Modul tatsächlich belegt wurde. Wurde also das Modul BP an einer anderen Hochschule absolviert und für das Studium Sek II an der PHTG angerechnet, so kann das Zusatzzertifikat nicht durch die PHTG beantragt werden.
Jeweils zum Zeitpunkt der Diplomierung werden alle vorliegenden Anträge an das EHB zur Prüfung weitergeleitet. Im Falle einer Genehmigung erhalten die Studierenden das Zusatzzertifikat für Berufspädagogik zusammen mit dem Lehrdiplom an der Diplomfeier überreicht.
Den Antrag auf Anrechnung der Berufstätigkeit finden Sie hier unter "Formulare und Gesuche".