
Ausländische Studierende
Ausländische Studentinnen und Studenten sind grundsätzlich zum Studium zugelassen, wenn sie die Zulassungsbedingungen erfüllen.
Hinweis für nicht deutschsprachige Studienbewerberinnen und -bewerber
Die allgemeine Studiensprache ist Deutsch (Deutsch und Englisch). Es ist daher unerlässlich, dass alle Studierenden über sehr gute Deutschkenntnisse verfügen, um den Ausführungen in den Lehrveranstaltungen folgen und schriftliche Leistungsnachweise in der geforderten Qualität formulieren zu können.
Nicht muttersprachlich Deutsch sprechende Interessierte müssen daher einen Sprachkompetenznachweis auf einer der folgenden Niveaus erbringen:
- C1 gemäss dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) oder
- Stufe TDN 5 gemäss Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF) oder
- Stufe 4 gemäss Association of Language Testers in Europe (ALTE)
Der Nachweis muss durch ein unabhängiges Sprachinstitut mit explizitem Bezug zum GER oder zu TestDaF oder zu ALTE attestiert werden.
Der Kompetenznachweis in Deutsch dient auch als Vorbereitung für die Stellensuche: Die Sprachkompetenz wird mit hoher Wahrscheinlichkeit ein wichtiges Anstellungskriterium sein. Die Deutsch-Sprachkompetenz ist vor Beginn des Studiums (bis spätestens 1. Oktober) mit einem Zertifikat einer im Merkblatt zu den modernen Fremdsprachen aufgeführten Sprachschule zu belegen.
Hinweis für Studienbewerberinnen und -bewerber mit Wohnsitz im Ausland
Für Personen mit zivilrechtlichem Wohnsitz im Ausland ist die Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze beschränkt. Ausländische Bewerberinnen und Bewerber ohne stipendienrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz können daher jeweils erst nach Ablauf der offiziellen Anmeldefrist (ca. Mitte Mai) benachrichtigt werden, ob ein Studienplatz zur Verfügung steht. Bis dahin wird eine Warteliste geführt. Für die Aufenthaltsbewilligung sind die Studentinnen und Studenten selbst zuständig. Interessierte aus Ländern der EU und der EFTA erhalten in der Regel eine Bewilligung, wenn sie nachweisen, dass sie immatrikulationsberechtigt und krankenversichert sind sowie über genügend finanzielle Mittel verfügen.
Merkblätter und Formulare sind erhältlich unter: Migrationsamt Thurgau
Gesuche für eine Aufenthaltsbewilligung sind zu richten an:
Migrationsamt
Multiplex 1 / Langfeldstrasse 53a
8510 Frauenfeld