
Anrechnung früherer Studienleistungen
Die Anrechnung bereits erbrachter Studienleistungen wird nach den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) individuell (sur dossier) geprüft.
Anerkennbar bzw. anrechenbar sind Studienleistungen eines vorausgehenden Studiums, welche in Bezug auf Inhalt und Umfang als äquivalent beurteilt werden und die mit einem Leistungsnachweis abgeschlossen wurden.
Fragen zur Anerkennung früherer Studienleistungen werden erst nach einer Zulassung zum Studiengang durch den Leiter des Studiengangs beurteilt.
Richtlinien zur Anrechenbarkeit von Studienleistungen
Antrag auf Anrechnung