Häufige Fragen zum Zugang

Kann für ein einzelnes Fach ein Lehrdiplom erworben werden?

Ja. Die Ausbildung am Studiengang Sekundarstufe II verkürzt sich dadurch aber nicht: Auch Monofachstudierende müssen erziehungswissenschaftlich-didaktische Studien im Umfang von mindestens 60 ECTS-Punkten erwerben, um ein Lehrdiplom erhalten zu können.

Können alle Fächer, die an der Uni Konstanz angeboten werden, auch im Studiengang Sek II absolviert werden?

Nein. Fächer wie Politikwissenschaften oder Ethik werden an Schweizer Gymnasien nicht als eigenständige Fächer unterrichtet. Deshalb kann für sie in unserem Studiengang auch kein Lehrdiplom erworben werden.

Müssen Studierende einer modernen Fremdsprache einen Fremdsprachenaufenthalt (FSA) absolvieren?

Ja. Studierende einer modernen Fremdsprache müssen in einem Land der Zielsprache einen mindestens 4-monatigen Fremdsprachenaufenthalt (FSA) (ohne Unterbruch) oder einen mindestens 5-monatigen FSA (mit maximal einem Unterbruch) nachweisen. Der FSA muss nach dem Erwerb der Matura / des Abiturs absolviert worden sein (z. B. in Form eines Austauschsemesters während des Studiums).

Wie gut müssen meine Sprachkompetenzen in der Zielsprache sein, wenn ich ein Lehrdiplom in einer modernen Fremdsprache erwerben möchte?

Wir verlangen von Studierenden, die ein Lehrdiplom in einer modernen Fremdsprache anstreben, den Nachweis des Sprachkompetenzniveaus C2 in Form eines Zertifikats, das von einem unabhängigen, dafür autorisierten Prüfungszentrum ausgestellt wurde.

Zusätzlich ist in einem Land der Zielsprache ein mindestens 4-monatiger Fremdsprachenaufenthalt (FSA) (ohne Unterbruch) oder ein mindestens 5-monatiger FSA (mit maximal einem Unterbruch) nachzuweisen. Der FSA muss nach dem Erwerb der Matura / des Abiturs absolviert worden sein (z. B. in Form eines Austauschsemesters während des Studiums).

Wie gut müssen meine Deutschkenntnisse sein, um den Studiengang Sek II absolvieren zu können?

An der PHTG werden die Lehrveranstaltungen in deutscher Sprache abgehalten, sofern es sich nicht um Fachdidaktiken von modernen Fremdsprachen handelt. In den deutschsprachigen Modulen müssen auch die Leistungsnachweise in deutscher Sprache abgefasst werden. Das setzt sehr gute Kompetenzen in der deutschen Sprache voraus. Deshalb verlangen wir von nicht muttersprachlich Deutsch sprechenden Studierenden den Nachweis mindestens des Sprachkompetenzniveaus C1, besser C2, in Form eines Zertifikats, das von einem unabhängigen, dafür autorisierten Prüfungszentrum ausgestellt wurde.

Wie umfangreich muss ein Nebenfachstudium sein, um dafür eine Lehrbefähigung erwerben zu können?

Das Anerkennungsreglement der Schweizerischen Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) schreibt für Nebenfächer (Zweitfächer) Studien im Umfang von mindestens 90 ECTS-Punkten vor.

Dazu ist zu bemerken: Je geringer die Ausbildung im Nebenfach (Zweitfach) ist, umso unattraktiver wird eine Bewerbung und umso grösser ist das Risiko, das Nebenfach (Zweitfach) nicht unterrichten zu können.

Können im Studiengang Sek II allenfalls noch fehlende Fachstudien absolviert werden?

Nein. Im Rahmen des Studiengangs Sekundarstufe II bieten wir nur erziehungswissenschaftlich-didaktische Studien an. Fachwissenschaftliche Studien müssen an einer Universität (z. B. an der Universität Konstanz) absolviert werden. Möglich ist auch ein Studium an einer Fernuniversität, z. B. an der Fernuniversität Hagen.

Ist eine Zulassung mit einem Fachhochschulmaster möglich?

Diese Frage wurde von der Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) im Reglement über die Anerkennung der Lehrdiplome für Maturitätsschulen vom 13.03.2008 wie folgt geregelt: «Für Fächer, in denen die wissenschaftliche Ausbildung an einer Universität möglich ist, ist als Abschluss ein universitärer Master verlangt.» Diese Regelung gilt seit dem 01.04.2008.

Kann der Studiengang Sek II parallel zu einem Fachstudium absolviert werden?

Frühestens nach dem erfolgreichen Abschluss des Bachelor-Studiums bzw. während eines Master-Studiums ist dies möglich. Wir raten aber von einem Parallelstudium ab, weil es die Gesamtstudiendauer nicht verkürzt, aber organisatorisch zu erheblichen Erschwernissen führt, weil die Stundenpläne von zwei Hochschulen koordiniert werden müssen.

Kann der Studiengang Sekundarstufe II mit einem beliebigen Masterabschluss aufgenommen werden?

Nein. Der Masterabschluss (oder der masteräquivalente Abschluss) muss dem Fach entsprechen oder auf das Fach bezogen sein, für welches die PHTG eine fachdidaktische Ausbildung anbieten. In jedem Fall begutachten wir die geleisteten fachwissenschaftlichen Studien, beurteilen, ob die für den Unterricht auf der Sekundarstufe II nötige fachwissenschaftliche Breite gegeben ist, und bestimmen dort, wo dies nötig ist, Auflagen in Form von ergänzenden fachwissenschaftlichen Studien. Diese Auflagen müssen erfüllt werden, um den Studiengang Sekundarstufe II mit einer Lehrbefähigung abschliessen zu können.

Was bedeutet die Bezeichnung «masteräquivalenter Studienabschluss»?

Mit der Umsetzung der Bologna-Reform bauen die europäischen Universitäten ihre Studiengänge so um, dass in der Regel nach einem 3-jährigen Studium ein Bachelor-Abschluss und nach 2 weiteren Studienjahren ein Master-Abschluss erworben werden kann. Die Bezeichnung «masteräquivalent» bezieht sich auf mindestens 5 Jahre dauernde universitäre Studiengänge, die vor der Bologna-Reform erfolgreich abgeschlossen wurden und die vergleichbare fachwissenschaftliche Qualifikationen vermittelt haben, z. B. Lizentiats-, Diplom- oder Magisterstudiengänge. Auch das 1. Staatsexamen des Lehramts für Gymnasien gilt als masteräquivalent.

Ist ein Masterabschluss nötig, um zum Studiengang Sek II zugelassen zu werden?

Um ein Lehrdiplom zu erlangen, ist ein universitärer Masterabschluss erforderlich (Masterabschlüsse von Fachhochschulen sind nicht zugelassen). Das Studium im Studiengang Sekundarstufe II kann theoretisch aber schon aufgenommen werden, wenn das Bachelor-Studium erfolgreich abgeschlossen und das Master-Studium begonnen wurde (Parallelstudium von fachwissenschaftlichem und erziehungswissenschaftlich-didaktischem Studium). Wir raten aber von einem Parallelstudium ab, weil es die Gesamtstudiendauer nicht verkürzt, aber organisatorisch zu erheblichen Erschwernissen führt, weil die Stundenpläne von zwei Hochschulen koordiniert werden müssen.

Spielt es eine Rolle, wo das Fachstudium absolviert wurde?

Nein, solange es sich um ein universitäres Fachstudium handelt. Wichtig ist einerseits der erreichte akademische Grad, andererseits ist es wichtig, dass das Fachstudium die für den Unterricht auf der Sekundarstufe II nötige Breite und Tiefe aufweist. Deshalb begutachten wir bei jeder Anmeldung die geleisteten fachwissenschaftlichen Studien. Dort, wo dies nötig ist, formulieren wir Auflagen in Form von ergänzenden fachwissenschaftlichen Studien, welche erfüllt werden müssen, um den Studiengang Sekundarstufe II mit einer Lehrbefähigung abschliessen zu können.

Kann die PHTG beim Finden einer Anstellung helfen?

Nein. Offene Stellen werden ausgeschrieben. In der Schweiz werden Anstellungen von den Schulleitungen auf der Grundlage der eingereichten Bewerbungen vorgenommen. Die PHTG hat auf diese Personalgewinnungsprozesse keinen Einfluss.

Ist die Gymnasiallehrerausbildung der PHTG in Baden-Württemberg anerkannt?

Der Studiengang Sekundarstufe II dauert im Vollzeitstudium 1 Jahr und ist damit 6 Monate kürzer als das Referendariat in Deutschland. Deshalb wird der Studiengang Sekundarstufe II in Baden-Württemberg nur unter folgenden Bedingungen ohne Auflagen anerkannt:

  1. Es muss ein Erstes Staatsexamen des Lehramts für Gymnasien der Universität Konstanz (oder einer anderen baden-württembergischen Universität) vorliegen.
  2. Es muss ein Zwei-Fächer-Diplom erlangt werden in einer in Baden-Württemberg üblichen Fächerkombination.
  3. Unser Studiengang muss im Profil «Euregio», das heisst in zwei Jahren absolviert werden. Begleitend dazu organisieren sich die Studierenden eine Anstellung an einer Schule der Sekundarstufe II im Umfang von mindestens 6 Wochenlektionen.

 

[http://phtg.ch/?id=336]

Ist die Gymnasiallehrerausbildung der PHTG in der ganzen Schweiz anerkannt?

Ja. Der Studiengang Sekundarstufe II der PHTG ist im März 2010 von der Schweizerischen Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) anerkannt worden.

Können sich auch Studierende des Studiengangs Sek II um offene Stellen bewerben?

Ja. Natürlich sind die Wahlchancen für Bewerberinnen oder Bewerber ohne abgeschlossene, stufenspezifische Ausbildung eingeschränkt. Das gilt besonders für grössere Pensen. Häufig sind aber auch kleine «Restpensen» zu besetzen. Für diese interessieren sich fertig ausgebildete Gymnasiallehrpersonen kaum. Für den Berufseinstieg eignen sich solche kleinen Pensen, die zum Beispiel parallel zur Ausbildung am Studiengang Sekundarstufe II wahrgenommen werden können, gut. Sie vermitteln erste wichtige Berufserfahrungen, ermöglichen u. U. mit der Zeit einen Ausbau des Pensums und – oft entscheidend für den Bewerbungserfolg an anderen Schulen – erlauben es, Referenzpersonen (meistens die Schulleiterin oder der Schulleiter) anzugeben, die Auskunft über die Qualität der Unterrichtstätigkeit und das berufliche Engagement geben können.

Hat man mit einem Monofachabschluss gute Wahlchancen?

Die Erfahrung zeigt, dass Bewerberinnen und Bewerber, welche 2 Fächer anbieten können, bei Stellenbewerbungen gegenüber Monofach-Absolventinnen oder -Absolventen in den meisten Kantonen oft einen Vorteil haben. Im Kanton Zürich werden dagegen öfter Monofachbewerbungen bevorzugt.

Soll man eine Bewerbung in elektronischer Form oder als physisches Dossier einreichen?

Die meisten Schulen sind froh, wenn Sie Ihr Bewerbungsdossier mit der Post zusenden, denn in der Regel wird bei Auswahlverfahren mit physischen Dossiers gearbeitet. Mit der Zusendung per Briefpost ersparen Sie aber nicht nur der Schule den Ausdruck, sondern Sie stellen vor allem auch sicher, dass Ihr Dossier perfekt ausgedruckt ist und sich gut präsentiert. Sollten Sie dennoch in die Lage geraten, Ihr Bewerbungsdossier in elektronischer Form einreichen zu müssen, fragen Sie vorher bei der Schule nach, ob dies erwünscht ist. Und beachten Sie: Elektronische Bewerbungen sollten mit der gleichen Sorgfalt erstellt werden wie herkömmliche Bewerbungsunterlagen (auch wenn Sie keine Gewähr dafür haben, dass Ihre Bewerbung später auch sorgfältig ausgedruckt werden wird).

Worauf ist bei einer Bewerbung besonders zu achten?

Eine Bewerbung, die Chancen haben soll, muss mit Sorgfalt zusammengestellt worden sein und soll in Bezug auf die Darstellung Ihrer Person und Ihrer äussere Erscheinung ansprechend und korrekt, aber auch authentisch sein. Vollständigkeit und Fehlerfreiheit sind wichtig.

Welche Form muss eine Bewerbung aufweisen?

Eine Bewerbung sollte aus folgenden 5 Teilen bestehen:

  1. Motivationsschreiben (Anschreiben): Dies ist keine Zusammenfassung des Inhalts des Bewerbungsdossiers, sondern erläutert, weshalb Sie sich auf diese Stelle bewerben. (Unsere Empfehlung: Lassen Sie erkennen, dass Sie sich mit der Schule befasst haben – z. B. mit Hilfe der Homepage –, aber unterlassen Sie es, von ihr in Superlativen zu schwärmen.)
  2. Lebenslauf (curriculum vitae, CV): Heute überwiegen tabellarische Lebensläufe. In der Regel werden Abschnitte gebildet (zur Person, zur schulischen Ausbildung, zur akademischen Ausbildung, zu bisherigen Anstellungen ...), wobei die am längsten zurückliegenden Ereignisse zuunterst und die jüngsten zuoberst im Abschnitt erwähnt werden. (Unser Tipp: Achten Sie auf absolute Lückenlosigkeit Ihres Lebenslaufs.)
  3. Foto: Ob eine Bewerbung eine Fotografie enthalten muss oder nicht, daran scheiden sich die Geister. Bedenken Sie aber, dass eine Fotografie die Arbeit der Schulleitung vereinfachen kann, zum Beispiel, wenn es darum geht, Sie zu erkennen, wenn Sie zu einem Gespräch eingeladen worden sind. Drei Tipps für den Fall, dass Sie eine Fotografie beilegen möchten: Heften Sie die Fotografie nicht mit einer Büroklammer auf die Unterlage. Kleben Sie sie auf (z. B. mit einem Post-it-Leimstift). Nehmen Sie eine aktuelle Fotografie, auf der Sie so zu erkennen sind, wie Sie aktuell aussehen. Alles andere würde Fragen aufwerfen. Investieren Sie in eine gute Portraitaufnahme («You never get a second chance to make your first impression»). Verwenden Sie keine Ferien- oder Freizeitbilder.
  4. Dokumente: Legen Sie alle Abschlussdokumente von Schulen (ab Matura bzw. Abitur), Hochschulen, anderen Ausbildungen, Kursen usw. bei. Auch hier gilt das Prinzip: so transparent wie möglich und lückenlos. Legen Sie im Zweifelsfall auch Dokumente kurzer Ausbildungen bei.
  5. Arbeitszeugnisse: Die Arbeitszeugnisse gehören zu Ihren wichtigsten Dokumenten. Gute Arbeitszeugnisse sind Ihr Kapital. Legen Sie wiederum alle Arbeitszeugnisse, die Sie besitzen, Ihrer Bewerbung bei. Beachten Sie: Für Stellvertretungen, die kürzer als ein Semester dauerten, ist es nicht üblich, Arbeitszeugnisse zu erhalten. Entsprechend werden sie bei Bewerbungen auch nicht erwartet. Bei Stellvertretungen ab einem Semester erwartet man hingegen ein Arbeitszeugnis.
Wie geht man bei der Stellensuche am besten vor?

In der Schweiz stellen die Schulleitungen die Lehrpersonen an. Offene Stellen werden heute überwiegend auf den Homepages der kantonalen Verwaltungen publiziert, die meistens auch untereinander verlinkt sind (Stellenportale). Seltener wird in der Tagespresse inseriert.

Die Schulen schreiben in der Regel sehr frühzeitig (November oder Dezember) Stellen aus, die im kommenden Schuljahr aufgrund von Pensionierungen frei werden. Diese Ausschreibungen adressieren sich in der Regel an erfahrene Lehrpersonen anderer Schulen. Natürlich können sich auch Studierende und Berufseinsteigende auf solche Stellen bewerben, ihre Wahlchancen sind aber reduziert. Da Kündigungen meistens 3 Monate vor Semesterende (30. April und 31. Oktober) eingereicht worden sein müssen, findet man in den Monaten März bis Mai und September bis November am meisten ausgeschriebene Stellen. Es lohnt sich vor allem in diesen Zeiten, die Portale häufig einzusehen.

Wie leicht ist es, in der Schweiz eine Anstellung als Gymnasiallehrperson zu finden?

Der Arbeitsmarkt ist nicht für alle Fächer gleich: Während In den Fächern Physik, Mathematik, Chemie und Wirtschaft & Recht eher ein Mangel an qualifizierten Sek-II-Lehrpersonen besteht, herrscht in den Fächern Deutsch, Geschichte und Englisch grosse Konkurrenz.

Verdienen Studierende mit noch nicht abgeschlossener Ausbildung gleich viel wie ausgebildete Lehrpersonen?

Nein. Wenn kein Gymnasiallehrdiplom vorliegt, muss mit einem Gehaltsabzug gerechnet werden. Erkundigen Sie sich im Rahmen eines Anstellungsgespräches über die genauen Verhältnisse.

Wie hoch ist der Einstiegslohn von Gymnasiallehrpersonen in der Schweiz?

Die Besoldungsregelungen sind von Kanton zu Kanton unterschiedlich. In der Regel beträgt das Einstiegsjahresgehalt nicht weniger als ca. CHF 80'000.–. Das Lohnmaximum liegt in vielen Kantonen bei ca. CHF 150'000.–. Erkundigen Sie sich im Rahmen eines Anstellungsgesprächs über die genauen Verhältnisse, aber stellen Sie diese Frage nicht als erste und einzige.

Wie hoch ist das Lehrdeputat (Pensum) an Schweizer Mittelschulen?

Zwischen den Kantonen und Schultypen bestehen Unterschiede. Für ein Vollpensum (Beschäftigungsgrad von 100%) müssen je nach Kanton und Schultyp zwischen 23 und 29 Lektionen unterrichtet werden.

Fragen zum Zulassungsverfahren
Studiengangssekretariat
Birgit Heber
Telefon +41 (0)71 678 57 23
studiengang.sek2(at)phtg.ch

Leitung Aufnahmeverfahren
Elena Lo Presti
+41 (0)71 678 57 21
studiengang.sek2(at)phtg.ch

 

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