Zulassungs- und Diplomierungsvoraussetzungen
Es gilt zwischen den Zulassungsvoraussetzungen einerseits und den Diplomierungsvoraussetzungen andererseits zu unterscheiden. Weitere Informationen finden sich nachfolgend. Gerne steht bei weiteren Fragen auch die Leitung Aufnahmeverfahren zur Verfügung.
Zulassung
Die Zulassung zur Facherweiterung Sekundarstufe II erfordert ein EDK-anerkanntes Lehrdiplom für Maturitätsschulen. Die fachwissenschafltichen Studienleistungen können parallel zur Ausbildung an der PHTG bis spätestens zur Diplomierung absolviert werden.
Diplomierung
Die Diplomierung erfordert fachwissenschaftlichen Studienleistungen im Fach im Umfang von 90 ECTS-Punkten; erworben auf Bachelor- und Masterstufe an einer Schweizer Hochschule oder einer äquivalenten ausländischen Institution. Die Studienleistungen auf Masterstufe müssen zwingend an einer Universität absolviert werden.
Hinweise für Studierende einer modernen Fremdsprache
Von Studierenden, die das Lehrdiplom für Maturitätsschulen in einer modernen Fremdsprache (Englisch, Französisch, Italienisch und Spanisch) erwerben, wird zusätzlich zu den fachwissenschaftlichen Voraussetzungen Folgendes verlangt:
- Ein Fremdsprachaufenthalt (FSA) im entsprechenden Sprachgebiet,
- Eine nachgewiesene Sprachkompetenz auf dem Niveau C2 (gemäss dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen GER).
Beide Bedingungen können parallel zum Studium erfüllt werden. Aufgrund der hohen zeitlichen Anforderungen des Studiums empfehlen wir aber dringend, diese Bedingungen vor Studienantritt zu erfüllen. Weitere Informationen finden sich im Merkblatt zum Fremdsprachenaufenthalt und Sprachkompetenznachweis C2.