Studienaufbau / Struktur

Zulassungs- und Diplomierungsvoraussetzungen

Im Zusammenhang mit dem Studiengang Sekundarstufe II ist zwischen den Zulassungsvoraussetzungen einerseits und den Diplomierungsvoraussetzungen andererseits zu unterscheiden. Weitere Informationen finden sich nachfolgend. Gerne steht bei Fragen auch die Leitung Aufnahmeverfahren zur Verfügung.

Zulassung

Die Zulassung zum Studiengang Sekundarstufe II erfordert im Minimum einen fachwissenschaftlichen Zwischenabschluss (d.h. Bachelor oder gleichwertiger Abschluss vor Bologna-Reform) einer schweizerischen Hochschule oder einer äquivalenten ausländischen Institution. Der fachwissenschaftliche Abschluss muss dabei mindestens für ein Unterrichtsfach an Maturitätsschulen (MAR-Fach) relevant sein. Allenfalls ist die Zulassung mit Auflagen verbunden, welche bis spätestens zur Diplomierung erfüllt werden müssen.

Weitere Informationen zu den fachwissenschaftlichen Zulassungsvoraussetzungen finden sich in entsprechenden Richtlinien (sie werden voraussichtlich diesen Sommer auf der Website zur Verfügung gestellt).

Diplomierung

Die Diplomierung erfordert einen fachwissenschaftlichen Masterabschluss (oder ein Lizenziat) einer schweizerischen Universität oder einer äquivalenten ausländischen Institution. Der fachwissenschaftliche Majorabschluss muss dabei für das erste Unterrichtsfach relevant sein. Insgesamt, d.h. über Bachelor- und Masterstudium hinweg, müssen für das erste Unterrichtsfach mindestens 120 ECTS-Punkte erworben worden sein. Studierende, welche das Lehrdiplom für zwei Unterrichtsfächer anstreben, müssen für das Zweitfach mindestens 90 relevante ECTS-Punkte vorweisen können.

Weitere Informationen zu den fachwissenschaftlichen Diplomierungsvoraussetzungen finden sich in entsprechenen Richtlinien (sie werden voraussichtlich diesen Sommer auf der Website zur Verfügung gestellt).

Hinweise für Studierende einer modernen Fremdsprache

Von Studierenden, die das Lehrdiplom für Maturitätsschulen in einer modernen Fremdsprache (Englisch, Französisch, Italienisch und Spanisch) erwerben, wird zusätzlich zu den fachwissenschaftlichen Voraussetzungen Folgendes verlangt:

  1. Ein Fremdsprachaufenthalt (FSA) im entsprechenden Sprachgebiet,
  2. Eine nachgewiesene Sprachkompetenz auf dem Niveau C2 (gemäss dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen GER).

Beide Bedingungen können parallel zum Studium erfüllt werden. Aufgrund der hohen zeitlichen Anforderungen des Studiums empfehlen wir aber dringend, diese Bedingungen vor Studienantritt zu erfüllen. Weitere Informationen finden sich im Merkblatt zum Fremdsprachenaufenthalt und Sprachkompetenznachweis C2.

Kontakt

Administrative Fragen
Hochschulsekretariat
+41 (0)71 678 56 56
office(at)phtg.ch

 

Studienberatung und Leitung Aufnahmeverfahren
Elena Lo Presti
+41 (0)71 678 57 21
studiengang.sek2(at)phtg.ch

 

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