
Institutionelle Akkreditierung
Die Institutionelle Akkreditierung ist Voraussetzung für das Bezeichnungsrecht der PHTG als pädagogische Hochschule sowie die Gewährung von Bundesbeiträgen. Die Voraussetzungen für die Akkreditierung sind im «Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich» (HFGK) geregelt. Das Gesetz verpflichtet alle Hochschulen in der Schweiz, «periodisch die Qualität ihrer Lehre und Forschung sowie ihrer Dienstleistungen» zu überprüfen und «für die langfristige Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung» zu sorgen (Art. 27).
Mit dem positiven Entscheid des Schweizerischen Akkreditierungsrats vom 24. September 2021 kann sich die PHTG für die Dauer von sieben Jahren als «akkreditierte Hochschule» bezeichnen. Diesem Akkreditierungsentscheid vorausgegangen waren eine umfangreiche Selbstbeurteilung durch die PHTG und eine zweitätige Visite einer Gruppe von externen Gutachterinnen und Gutachtern (Verfahrensbericht aaq).
Die Institutionelle Akkreditierung mit nur einer Auflage im Bereich Nachhaltige Entwicklung ist für die PHTG ein Meilenstein. Die PHTG versteht Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung als kontinuierliche Aufgabe im Rahmen ihrer Hochschulentwicklung. Daher gibt die Umsetzung der Auflage im Bereich Nachhaltige Entwicklung während der kommenden zwei Jahre der PHTG die Möglichkeit, sich in diesem Handlungsfeld weiter zu profilieren.
Projektteam
Projektleitung
Erweiterte Projektgruppe
Zur erweiterten Projektgruppe gehören auch alle Mitglieder der AG Qualitätsentwicklung.
Termine und Meilensteine
27. März 2020 | Eintritt der PHTG in das Akkreditierungsverfahren |
12. Februar 2021 | Einreichen Selbstbeurteilungsbericht durch die PHTG |
28.–29. April 2021 | Vor-Ort-Visite der Gutachtergruppe mit Gesprächsrunden |
9. August 2021 | Akkreditierungsantrag und Gutachterbericht an den Schweizerischen Akkreditierungsrat |
24. September 2021 | Akkreditierungsentscheid durch den Schweizerischen Akkreditierungsrat |
27. Oktober 2021 | Publikation des Akkreditierungsentscheids |
23. September 2023 | Bericht der PHTG zur Auflagenerfüllung |
23. September 2028 | Gültigkeit des Akkreditierungsentscheids |