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09.09.21 Regierungsrat genehmigt Leistungsauftrag für die PHTG

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat den neuen Leistungsauftrag für die Pädagogische Hochschule Thurgau (PHTG) genehmigt. Der neue Leistungsauftrag hält sich im Wesentlichen an den letzten Leistungsauftrag. Einzelne Bestimmungen wurden aber aktualisiert und präzisiert, zum Beispiel betreffend dem neuen Studiengang Kindergarten-Unterstufe.

Gemäss Tertiärbildungsgesetz erlässt der Regierungsrat für die Pädagogische Hochschule Thurgau (PHTG) einen Leistungsauftrag, der jährlich überprüft wird. Der derzeit gültige Leistungsauftrag für die Jahre 2019–2021 läuft per 31. Dezember 2021 aus. Deshalb hat der Regierungsrat einen Leistungsauftrag für die nächste dreijährige Periode erlassen. Der Leistungsauftrag ist eine Konkretisierung der Eigentümerstrategie für die PHTG, die der Regierungsrat im Januar 2021 verabschiedet und der Grosse Rat im Juni 2021 genehmigt hat.
Der neue Leistungsauftrag hält sich inhaltlich im Wesentlichen an den letzten Leistungsauftrag, was Ausdruck der gewünschten Kontinuität der zu erbringenden Leistungen ist. Einzelne Bestimmungen sind präzisiert und aktualisiert worden. Ausserdem ist die Struktur der im Grundauftrag definierten Leistungen der Systematik der neuen Eigentümerstrategie angepasst worden.
Materiell gab es ebenfalls einige Anpassungen. So sieht der Leistungsauftrag das Angebot des neuen Studiengangs Kindergarten-Unterstufe (Primarstufe Schuljahre 1 bis 5) vor. Gleichzeitig wird die PHTG beauftragt, den im Studienjahr 2020/2021 begonnenen letzten Studiengang Vorschulstufe abzuschliessen. Weiter wird die PHTG beauftragt, als Weiterbildungsangebot ein Grundmodul für den Unterricht für Deutsch als Zweitsprache (DaZ) anzubieten. Dieses Grundmodul soll auf die Bedürfnisse des Kantons Thurgau ausgelegt sein und helfen, den Mangel an DaZ-Lehrpersonen zu beheben. Zudem ist definiert, dass die PHTG dem Amt für Volksschule fachliche Beratungen im Umfang von 90 Stunden pro Jahr ohne Kostenverrechnung leistet. Auch Schulleitungen, Schulgemeinden und Elternvereinigungen im Kanton Thurgau müssen für Dienstleistungen der PHTG weiterhin nicht die vollen Kosten übernehmen. Diese Dienstleistungen betreffen in der Regel Unterrichtsentwicklung und schulinterne Weiterbildung.

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