
Zulassung
Quereinsteigende zeichnen sich durch folgende Kriterien aus:
- Mindestalter 27 Jahre (bei Studienbeginn, Stichtag 1. August des jeweiligen Jahres)
- Abschluss einer mind. dreijährigen allgemeinbildenden oder berufsbildenden Ausbildung auf der Sekundarstufe II (z.B. FMS, EFZ, BMS, etc.)
- Berufstätigkeit im Umfang von 300 Stellenprozent nach Abschluss der Ausbildung (zum Zeitpunkt der Anmeldung nachgewiesen).
Dieser Umfang kann auf Berufstätigkeiten im Zeitraum von maximal acht Jahren verteilt sein und muss nicht direkt vor dem Studium liegen.
Abhängig vom höchsten schulischen Abschluss auf der Sekundarstufe II erfolgt die Zulassung direkt oder im Rahmen eines Sur-Dossier-Aufnahmeverfahrens. Folgende Tabelle gibt einen entsprechenden Überblick:
Abschluss | Zulassung |
---|---|
Gymnasiale Maturität | Direkt (lediglich Teilabklärung der Berufseignung)* |
Bestandene Ergänzungsprüfung für die Zulassung von Inhaberinnen und Inhabern eines Berufsmaturitätszeugnisses oder eines Fachmaturitätszeugnisses zu den universitären Hochschulen | Direkt (lediglich Teilabklärung der Berufseignung)* |
Hochschuldiplom | Direkt (lediglich Teilabklärung der Berufseignung)* |
Fachmaturität für das Berufsfeld Pädagogik | Direkt (lediglich Teilabklärung der Berufseignung)* |
Fachmaturität für ein anderes Berufsfeld als Pädagogik | Sur-Dossier-Aufnahmeverfahren |
Fachmittelschule | Sur-Dossier-Aufnahmeverfahren |
Berufsmaturität | Sur-Dossier-Aufnahmeverfahren |
Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis / Berufslehrabschluss | Sur-Dossier-Aufnahmeverfahren |
Das Aufnahmeverfahren sur dossier ist mehrstufig aufgebaut und beinhaltet folgende Punkte:
- Anmeldung zum Zulassungsverfahren
- Selbsteinschätzung hinsichtlich Berufseignung
- Dokumentierter Schulbesuch mit kleiner Unterrichtssequenz (dreitägige Hospitation)**
Leitfaden / Bestätigung - Sprachkompetenzprüfung Deutsch
- Zweitägiges Assessment PHTG (24./25. November 2023 oder 15./16. März 2024)*
* Personen, welche über einen direkten Zulassungsausweis verfügen, absolvieren lediglich ein eintägiges Assessment, in dessen Rahmen die Eignung für den Lehrberuf abgeklärt wird.
** Die drei Hospitationstage müssen in derselben Klasse absolviert werden. Interessierte, welche bereits als Klassenlehrperson an einer öffentlich-rechtlichen Schule in der Schweiz tätig sind, berichten in der schriftlichen Dokumentation über ihre eigenen Erfahrungen und Beobachtungen und beantworten die Leitfragen basierend auf ihren eigenen Erkenntnissen. Den dreitägigen Schulbesuch lassen sie sich ihrer Anstellung entsprechend von der Schulleitung bestätigen (Formular «Bestätigung dreitägiger Schulbesuch»). Der Besuch in einer anderen Klasse ist für diese Personen nicht erforderlich.
Hinweis: Über das Zulassungsverfahren sur dossier werden momentan keine Studienplätze an ausländische Studierende vergeben, welche keinen zivilrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz haben oder über eine Aufenthaltsbewilligung verfügen, welche nur zum Zweck des Studiums ausgestellt worden ist.