direkter Zugang

Direkter Zugang

Ein direkter, prüfungsfreier Eintritt in den Integrierten Bachelor-Master-Studiengang Sekundarstufe I ist mit folgenden Vorbildungen möglich:
 

  • Gymnasiale Maturität
  • Schweizerisches Hochschuldiplom
  • Berufsmaturität oder Fachmaturität mit bestandener Ergänzungsprüfung (Passerelle)
  • Bestandene Aufnahmeprüfung zum Studiengang Sekundarstufe I an einer anderen PH
  • Ausländische Maturität oder ausländisches Hochschuldiplom: Die Aufnahmekommission kann für die Zulassung aufgrund einer Gleichwertigkeitsprüfung zusätzliche Leistungen verlangen oder Auflagen anordnen.

Aufnahme «sur dossier»

Um der grossen Nachfrage nach qualifizierten Lehrpersonen nachzukommen, bietet die PHTG Berufsleuten ohne formalen Zulassungsweis die Möglichkeit, in den Lehrberuf zu wechseln.

Dazu müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Mindestalter 27 Jahre (bei Studienbeginn, Stichtag 1. August)
  • Abschluss einer mind. dreijährigen allgemeinbildenden oder berufsbildenden Ausbildung auf der Sekundarstufe II (z.B. FMS, EFZ, BMS, etc.)
  • Berufstätigkeit im Umfang von 300 Stellenprozent nach Abschluss der Ausbildung (zum Zeitpunkt der Anmeldung nachgewiesen).
    Dieser Umfang kann auf Berufstätigkeiten im Zeitraum von maximal acht Jahren verteilt sein und muss nicht direkt vor dem Studium liegen.

Das Aufnahmeverfahren sur dossier ist mehrstufig aufgebaut und beinhaltet folgende Punkte:

  1. Anmeldung zum Zulassungsverfahren
  2. Selbsteinschätzung hinsichtlich Berufseignung (wird am Assessmenttag thematisiert)
  3. Dokumentierter Schulbesuch mit kleiner Unterrichtssequenz (dreitägige Hospitation*)
    Leitfaden / Bestätigung
  4. Sprachkompetenzprüfung Deutsch
  5. Zweitägiges Assessment PHTG (24./25. November 2023 oder 15./16. März 2024)

* Die drei Hospitationstage müssen in derselben Klasse (Regelklasse) der Zielstufe absolviert werden. Interessierte, welche bereits als Klassenlehrperson in einer Regelklasse an einer öffentlich-rechtlichen Schule in der Schweiz tätig sind, berichten in der schriftlichen Dokumentation über ihre eigenen Erfahrungen und Beobachtungen und beantworten die Leitfragen basierend auf ihren eigenen Erkenntnissen. Den dreitägigen Schulbesuch lassen sie sich ihrer Anstellung entsprechend von der Schulleitung bestätigen (Formular «Bestätigung dreitägiger Schulbesuch»). Der Besuch in einer anderen Klasse ist für diese Personen nicht erforderlich.

Hinweis: Über das Zulassungsverfahren sur dossier werden momentan keine Studienplätze an ausländische Studierende vergeben, welche keinen zivilrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz haben oder über eine Aufenthaltsbewilligung verfügen, welche nur zum Zweck des Studiums ausgestellt worden ist.

Eintritt für Absolventinnen und Absolventen der PMS

Die PHTG arbeitet eng mit der Pädagogischen Maturitätsschule Kreuzlingen (PMS) zusammen.

Wer die PMS mit pädagogischem Wahlbereich absolviert hat und sich für die Ausbildung zur Lehrperson auf Sekundarstufe I entscheidet, kann sich unter bestimmten Rahmenbedingungen ca. 30 ECTS-Punkte des ersten Studienjahres anrechnen lassen und direkt ins 2. Studienjahr an der PHTG eintreten. Mit diesem Modell realisieren die beiden Institutionen einen in der Schweiz einmaligen Ausbildungsweg.

Übertritt von einer anderen PH

Der Übertritt von einer anderen schweizerischen Pädagogischen Hochschule (PH) ist grundsätzlich möglich, wenn die Zulassungsbedingungen erfüllt sind und an der PHTG noch Leistungen in einem Umfang von mindestens 60 ECTS-Punkten absolviert werden.

Die an der anderen PH erbrachten Leistungen werden angerechnet, sofern sie den Leistungen gemäss Studienplan der PHTG entsprechen.

Details werden durch durch die Leitung des Aufnahmeverfahrens im Einzelfall abgeklärt.

Ausländische Studierende

Ausländische Studierende sind grundsätzlich zum Studium zugelassen, wenn sie die Zulassungsbedingungen für einen direkten Zugang erfüllen. Allerdings sind die Studienplätze für Studierende mit Wohnsitz im Ausland bzw. mit einem ausländischen Zulassungsausweis beschränkt. Die Vergabe der Studienplätze erfolgt fortlaufend in der Reihenfolge des Eingangs, die Benachrichtigung erfolgt bis spätestens Mitte Mai.

Für die Studienplatzvergabe bei Bewerberinnen und Bewerbern mit Wohnsitz in Deutschland bzw. mit deutschem Abitur gilt folgendes Kriterium:

  • Es wird eine Mindestnote von 2.5 verlangt 
    (erfolgreich absolvierte Studienleistungen im Umfang von mindestens 60 ECTS-Punkten können einen Abiturdurchschnitt über 2.5 ausgleichen).

Bewerbende, die ihren ausländischen Abschluss nicht an einem deutschen Gymnasium erworben haben, wenden sich bitte direkt an die Leitung des Aufnahmeverfahrens.

Zulassungsverfahren: 
Studierende mit Wohnsitz im Ausland bzw. mit einem ausländischen Zulassungsausweis haben zusätzlich zur Online-Anmeldung folgende Dokumente einzureichen:

  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Dokumentierter Schulbesuch auf der Zielstufe an einer öffentlich-rechtlichen Schule in der Schweiz, der selbst zu organisieren ist (dreitägige Hospitation). 
    Leitfaden Bestätigung

Personen ohne deutschsprachigen Vorbildungsausweis auf Sekundarstufe II müssen zum Zeitpunkt der Anmeldung die Sprachkompetenz Deutsch auf dem Niveau C1 nachweisen können (z.B. C1-Prüfung, Deutschstudium im Ausland etc.). Für die Zulassung zum Studium (Studienbeginn) wird der Nachweis auf Niveau C2 verlangt.

Für die Aufenthaltsbewilligung sind die Studierenden selbst zuständig. Interessierte aus Ländern der EU und der EFTA erhalten in der Regel eine Bewilligung, wenn sie nachweisen, dass sie immatrikulationsberechtigt und krankenversichert sind sowie über genügend finanzielle Mittel verfügen.

Merkblätter und Formulare sind erhältlich unter: Migrationsamt Thurgau

Gesuche für eine Aufenthaltsbewilligung sind zu richten an:

Migrationsamt
Multiplex 1 / Langfeldstrasse 53a
8510 Frauenfeld

Kontakt

Administrative Fragen
Hochschulsekretariat
+41 (0)71 678 56 56
office(at)phtg.ch

 

Studiengangssekretariat 
studiengang.sek1(at)phtg.ch

 

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