Frühe Kindheit

Beratungsgespräche zu Aus- und Weiterbildungen im Themenfeld der frühen Kindheit sind jederzeit online möglich.

Wie können Erkenntnisse über die Entwicklung in der frühen Kindheit aus der Forschung in der Praxis umgesetzt werden? Wie finden Erfahrungen und Fragen, die der pädagogischen Praxis unter den Nägeln brennen, ihren Weg in die Forschung?
Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern ist ein facettenreiches Thema. Das Bewusstsein um die Bedeutung der ersten Lebensjahre eines Kindes nimmt stetig zu.

Wir engagieren uns seit Jahren in der Aus- und Weiterbildung von Expert:innen im Bereich der frühen Kindheit. Profitieren Sie von unseren reichhaltigen Erfahrungen und informieren Sie sich über unseren Masterstudiengang Frühe Kindheit, unsere Weiterbildungsstudiengänge – CAS Pädagogik der Frühen KindheitCAS Entwicklungspsychologische Beratung sowie den Weiterbildungsmaster MAS Frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung.

Haben Sie Interesse Schwerpunkte im Bereich der Frühen Kindheit zu setzen und sich damit für neue Aufgaben zu qualifizieren?
Nutzen Sie die Chance und melden Sie sich per Mail fruehekindheit(at)phtg.ch für einen Gesprächstermin an. 

Wir freuen uns
Prof. Dr. Carine Burkhardt Bossi, Leiterin Bereich Frühe Kindheit, PHTG
Karina Iskrzycki, Absolventin Master Frühe Kindheit, Geschäftsführerin Binationales Zentrum Frühe Kindheit (BiKi)

 

Veranstaltungen

Art der Veranstaltung

Datum

Zeit

Ort

Anmeldung

Ringvorlesungen der Reihe «Forschung und Praxis in der frühen Kindheit»

Mittwoch, 24. April 2024

18.30–20.00 Uhr

Online-Durchführung

phtg.ch/index.php

5. Internationales Bodensee-Symposium Frühe Kindheit

Freitag, 24. und Samstag 25. Mai 2024

   

www.fruehekindheit.ch/vernetzung/internationales-bodensee-symposium-fruehe-kindheit/

Kontakt


Prof. Dr. Carine Burkhardt Bossi
Leiterin Frühe Kindheit
+41 (0)71 678 57 33
carine.burkhardt(at)phtg.ch

 

Karina Iskrzycki
Geschäftsführerin Binationales Zentrum Frühe Kindheit
+41 (0)71 678 56 39
karina.iskrzycki(at)phtg.ch

 

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Häufige Fragen

Muss ich die Semestergebühren bezahlen, wenn ich an der Universität Konstanz studiere?

Als Studierende des Masterstudiengangs Frühe Kindheit besuchen Sie zwingend beide Hochschulen, da es sich um einen Joint Degree handelt. Die Studiengebühren sind gemäss den Angaben unter Kosten zu begleichen.

An welcher Hochschule bin ich als Masterstudentin / Masterstudent Frühe Kindheit immatrikuliert?

Studierende des Masterstudiengangs Frühe Kindheit sind an beiden Hochschulen immatrikuliert.

Wie sieht das berufsbegleitende Studium aus?

Der Masterstudiengang Frühe Kindheit ist als Vollzeitausbildung konzipiert. Doch durch den jährlichen Studienstart kann der Besuch der Veranstaltungen anders aufgeteilt besucht werden, sodass die Belastung etwas reduziert wird. Allerdings sollten die Tage Mittwoch, Donnerstag und Freitag für das Studium freigehalten werden. Die Regelstudienzeit verlängert sich dadurch auf sechs Semester.

Wo finden die Veranstaltungen (Seminare und Kurse) des Masterstudiums Frühe Kindheit statt?

Die Veranstaltungen des Studiums Frühe Kindheit finden an beiden Hochschulen (in Kreuzlingen an der PHTG und in Konstanz an der Universität Konstanz) statt. Zurzeit findet die Mehrheit der Veranstaltungen in Kreuzlingen statt.

Wie kann ich mich für ein «sur dossier»-Aufnahmeverfahren bewerben?

Um ins Verfahren aufgenommen zu werden, muss die Online-Anmeldung «sur dossier» ausgefüllt und ein tabellarischer Lebenslauf eingereicht werden. Nach Eingang dieser Anmeldung und Sichtung des Lebenslaufs wird die Rechnung für eine «sur dossier»-Aufnahme ausgelöst und in einem Vorgespräch werden die Rahmenbedingungen und der Prozess des Vorgehens näher erläutert sowie alle noch offenen Fragen geklärt.

Was umfasst ein «sur dossier»-Aufnahmeverfahren?

Das «sur dossier»-Aufnahmeverfahren umfasst die Prüfung des eingereichten, schriftlich formulierten Nachweises der Bachelor-äquivalenten Kompetenzen, welche im Rahmen der beruflichen und ausserberuflichen Erfahrungen erlangt wurden, sowie ein Aufnahmegespräch.

Was ist ein «sur dossier»-Aufnahmeverfahren?

Im «sur dossier»-Aufnahmeverfahren wird der Nachweis von BA-äquivalenten Kompetenzen über berufliche und ausserberufliche Erfahrungen nachgewiesen.

Gilt mein altrechtliches Lehrdiplom als Bachelor-Abschluss?

Nein. Wer ein altrechtliches Lehrdiplom besitzt und über 30 Jahre alt ist, kann sich über das «sur dossier»-Aufnahmeverfahren für einen Studienplatz bewerben.