Zulassung

Zulassung

Die nachfolgenden Zulassungsvoraussetzungen sind uneingeschränkt zu erfüllen (s. Richtlinien zu den fachwissenschaftlichen Voraussetzungen):

  1. Fachwissenschaftlicher Bachelorabschluss einer staatlich anerkannten Universität oder Fachhochschule (das Diplom ist bis spätestens 31. August 2024 einzureichen).
     
  2. Das absolvierte Bachelorstudium beinhaltet im Minimum einen formalen Minorabschluss (Nebenfachabschluss) in einem der folgenden, an der PHTG angebotenen Unterrichtsfächer für die Sekundarstufe I: 
    > Bewegung und Sport
    > Bildnerisches Gestalten
    > Deutsch
    > Englisch
    > Französisch
    > Mathematik
    > Musik
    > Natur und Technik (Physik, Chemie, Biologie)
    > Räume, Zeiten, Gesellschaften (Geografie, Geschichte)
    > Technisches Gestalten
    > Textiles Gestalten
    > Wirtschaft, Arbeit, Haushalt (mit Hauswirtschaft)

    Im Falle der beiden Integrationsfächer Natur und Technik (Physik, Chemie, Biologie) sowie Räume, Zeiten, Gesellschaften (Geografie, Geschichte) genügt ein Abschluss in einer Teildisziplin; dasselbe gilt für das Unterrichtsfach Wirtschaft, Arbeit, Haushalt (mit Hauswirtschaft).
     
  3. Es liegen mindestens 60 relevante ECTS-Punkte für eines der oben aufgeführten Unterrichtsfächer vor.

Beispiele:

  • Sie verfügen über einen Bachelorabschluss in Germanistik (Major) und Anglistik (Minor) und möchten sich zur Lehrperson für die Sekundarstufe I in den Unterrichtsfächern Deutsch und Englisch ausbilden lassen. Da Sie über einen Majorabschluss in einer für die Sekundarstufe I relevanten Disziplin verfügen, ist sichergestellt, dass Sie im Minimum 60 ECTS-Punkte in einem Unterrichtsfach mitbringen.
  • Sie verfügen über einen Bachelorabschluss in Mathematik und möchten sich zur Lehrperson für die Sekundarstufe I im Unterrichtsfach Mathematik ausbilden lassen.
  • Sie verfügen über einen Bachelorabschluss in Philosophie (Major) und Französisch (Minor) und möchten sich zur Lehrperson für die Sekundarstufe I im Unterrichtsfach Französisch ausbilden lassen. Im Rahmen Ihres Bachelorstudiums haben Sie mind. 60 ECTS-Punkte im Fach Französisch erbracht.

Präzisierungen zu den Zulassungsvoraussetzungen

  • Idealerweise bringen Sie bereits die fachwissenschaftlichen Voraussetzungen für zwei Unterrichtsfächer mit:
    Bspw. Bachelorabschluss in Sportwissenschaften und Anglistik
     
  • Monofachbachelorabschlüsse stellen oftmals nicht nur die fachwissenschaftliche Basis für ein auf der Sekundarstufe I unterrichtetes Fach dar, sondern qualifizieren ebenfalls für weitere Unterrichtsfächer – dies gilt insbesondere für naturwissenschaftliche oder aber Studienabschlüsse im technischen Bereich: 
    Bspw. qualifiziert ein Bachelorabschluss in Chemie in der Regel nicht nur für den Unterricht des Fachs «Natur und Technik (Physik, Chemie, Biologie)», sondern ebenfalls für das Fach «Mathematik». 
     
  • Die Unterrichtsfächer «Natur und Technik (Physik, Chemie, Biologie)», «Räume, Zeiten, Gesellschaften (Geografie, Geschichte)» und «Wirtschaft, Arbeit, Haushalt (mit Hauswirtschaft)» vereinen mehrere unterschiedliche Disziplinen. Um eine entsprechende Lehrbefähigung erwerben zu können, muss Ihr Bachelorabschluss im Minimum einen Teilbereich abdecken: 
    Bspw. ist ein Bachelorabschluss in Geschichte für das Unterrichtsfach «Räume, Zeiten, Gesellschaften (Geografie, Geschichte)» oder ein Bachelorabschluss in Wirtschaftswissenschaften für das Unterrichtsfach «Wirtschaft, Arbeit, Haushalt (mit Hauswirtschaft)» denkbar.  In den nicht-studierten Fachbereichen sind entsprechende Auflagen zu absolvieren.
     
  • Allenfalls können Sie auch mit einem fachverwandten Studienabschluss zum konsekutiven Masterabschluss Sekundarstufe I zugelassen werden:
    Bspw. denkbar ist ein Bachelorabschluss in Nanowissenschaften, welcher unter Umständen ebenfalls die Basis für das Unterrichtsfach «Natur und Technik (Physik, Chemie, Biologie)» darstellen kann. 
     

Ausländische Studierende

Ausländische Studierende sind grundsätzlich zum Studium zugelassen, wenn sie die Zulassungsbedingungen für einen direkten Zugang erfüllen. Allerdings sind die Studienplätze für Studierende mit Wohnsitz im Ausland bzw. mit einem ausländischen Zulassungsausweis beschränkt. Die Vergabe der Studienplätze erfolgt fortlaufend in der Reihenfolge des Eingangs, die Benachrichtigung erfolgt bis spätestens Mitte Mai.

Zulassungsverfahren: 
Studierende mit Wohnsitz im Ausland bzw. mit einem ausländischen Zulassungsausweis haben zusätzlich zur Online-Anmeldung folgende Dokumente einzureichen:

  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Dokumentierter Schulbesuch auf der Zielstufe an einer öffentlich-rechtlichen Schule in der Schweiz, der selbst zu organisieren ist (dreitägige Hospitation*). 
    Leitfaden Bestätigung

Personen ohne deutschsprachigen Vorbildungsausweis auf Sekundarstufe II müssen zum Zeitpunkt der Anmeldung die Sprachkompetenz Deutsch auf dem Niveau C1 nachweisen können (z.B. C1-Prüfung, Deutschstudium im Ausland etc.). Für die Zulassung zum Studium (Studienbeginn) wird der Nachweis auf Niveau C2 verlangt.

Für die Aufenthaltsbewilligung sind die Studierenden selbst zuständig. Interessierte aus Ländern der EU und der EFTA erhalten in der Regel eine Bewilligung, wenn sie nachweisen, dass sie immatrikulationsberechtigt und krankenversichert sind sowie über genügend finanzielle Mittel verfügen.

Merkblätter und Formulare sind erhältlich unter: Migrationsamt Thurgau

Gesuche für eine Aufenthaltsbewilligung sind zu richten an:

Migrationsamt
Multiplex 1 / Langfeldstrasse 53a
8510 Frauenfeld

* Die drei Hospitationstage müssen in derselben Klasse (Regelklasse) der Zielstufe absolviert werden. Interessierte, welche bereits als Klassenlehrperson in einer Regelklasse an einer öffentlich-rechtlichen Schule in der Schweiz tätig sind, berichten in der schriftlichen Dokumentation über ihre eigenen Erfahrungen und Beobachtungen und beantworten die Leitfragen basierend auf ihren eigenen Erkenntnissen. Den dreitägigen Schulbesuch lassen sie sich ihrer Anstellung entsprechend von der Schulleitung bestätigen (Formular «Bestätigung dreitägiger Schulbesuch»). Der Besuch in einer anderen Klasse ist für diese Personen nicht erforderlich.

Kontakt

Administrative Fragen
Hochschulsekretariat
+41 (0)71 678 56 56
office(at)phtg.ch

 

 

Noch Fragen?

Studiengangssekretariat 
studiengang.sek1(at)phtg.ch

 

 

Richtlinien

Fachwissenschaftliche Voraussetzungen zum Konsekutiven Masterstudiengang Sek I

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